Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 782996
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Insolvenzprofil
C&J Almas GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 782996
EUID
DEB8534.HRB782996
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heilbronn
Aktenzeichen
10 IN 561/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Heilbronn hat mit Beschluss vom 12.10.2026 den Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der C&J Almas GmbH abgewiesen. Die Abweisung erfolgt mangels Masse. Die Schuldnerin ist die C&J Almas GmbH mit Sitz in Heilbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Saad Almas. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Köhler & Stupp aus Heilbronn genannt. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde möglich. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, mit deren Zustellung oder mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll bei dem Amtsgericht Heilbronn einzulegen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden, wobei eine Einlegung per E-Mail nicht zulässig ist. Für bestimmte Antragsteller, wie Rechtsanwälte oder Behörden, ist die Übermittlung als elektronisches Dokument vorgeschrieben, sofern dies technisch möglich ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 561/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
C&J Almas GmbH, Leingartener Straße 4/1, 74081 Heilbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Saad Almas
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 782996
- Schuldnerin -
Verfahrensbe…
10 IN 561/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
C&J Almas GmbH, Leingartener Straße 4/1, 74081 Heilbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Saad Almas
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 782996
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Köhler & Stupp, Frankfurter Straße 19, 74072 Heilbronn, Gz.: 1445-26-ST
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Beschluss:
Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 12.10.2026
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