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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G.G.S. UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Sachsenheim ist anhängig. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Stefan Goldschmidt vertreten. Das Amtsgericht Heilbronn hat mit Beschluss vom 09.10.2026 die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO angeordnet. Diese Prüfung erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 18.12.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann nicht wirksam per einfacher E-Mail erfolgen, sondern muss formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Informationen zur elektronischen Einreichung sind im eJustice-Portal verfügbar. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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