Das Amtsgericht Chemnitz hat am 25.06.2026 um 12:52 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Clen Solar GmbH & Co. KG, Wettinerstraße 49, 08280 Aue-Bad Schlema (HRA 9051), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Holl Solar Verwaltungs GmbH, den Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler aus Chemnitz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit dieser Bestellung ist ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO angeordnet worden. Dies bedeutet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser nicht etwas anderes genehmigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Clen Solar GmbH & Co. KG ist am 28.08.2026 um 00:05 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war zuvor Frank-Rüdiger Scheffler bestellt worden, welcher nun auch zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt wurde. Der Verwalter ist beau…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Clen Solar GmbH & Co. KG ist am 28.08.2026 um 00:05 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war zuvor Frank-Rüdiger Scheffler bestellt worden, welcher nun auch zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt wurde. Der Verwalter ist beauftragt, Zustellungen gemäß § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.10.2026 zweifach beim Insolvenzverwalter anzumelden sowie bestehende Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen wurde ein gemeinsamer Termin am 26.11.2026 um 10:30 Uhr im Sitzungssaal 3.011 des Amtsgerichts Chemnitz angesetzt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Clen Solar GmbH & Co. KG ist am 28.08.2026 um 00:05 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war bereits ab dem 25.06.2026 Frank-Rüdiger Scheffler bestellt worden, der nun zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt wurde. Es ist ein allgemeiner Zustimmungsvorbehal…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Clen Solar GmbH & Co. KG ist am 28.08.2026 um 00:05 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war bereits ab dem 25.06.2026 Frank-Rüdiger Scheffler bestellt worden, der nun zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt wurde. Es ist ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 28.08.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.10.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 26.11.2026 um 10:30 Uhr in Chemnitz angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 1209/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Clen Solar GmbH & Co. KG, Wettinerstraße 49, 08280 Aue-Bad Schlema, Amtsgericht Chemnitz, HRA 9051
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Holl Solar Verwaltungs GmbH; d. vertr…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 1209/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Clen Solar GmbH & Co. KG, Wettinerstraße 49, 08280 Aue-Bad Schlema, Amtsgericht Chemnitz, HRA 9051
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Holl Solar Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Erba; d. vertreten durch den Geschäftsführer Bert Fiedler
- wurde am 25.06.2026 um 12:52 Uhr Frank-Rüdiger Scheffler, Ulmenstraße 14, 09112 Chemnitz, Telefon geschäftlich 0371 38226 0, Telefax 0371 38226 23, Website www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de, Telefon geschäftlich 0371 38226 11, Email geschäftlich chemnitz@tiefenbacher.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 1209/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Clen Solar GmbH & Co. KG, Professor-Doktor-Konrad-Zuse-Straße 1 A, 08289 Schneeberg, Amtsgericht Chemnitz, HRA 9051
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Holl Solar Verwaltungs GmbH; d…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 1209/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Clen Solar GmbH & Co. KG, Professor-Doktor-Konrad-Zuse-Straße 1 A, 08289 Schneeberg, Amtsgericht Chemnitz, HRA 9051
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Holl Solar Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Erba; d. vertreten durch den Geschäftsführer Bert Fiedler
ergeht am 28.08.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Planung, Projektierung und Abschluss von Verträgen im Bereich der erneuerbaren Energien und die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte) wird am 28.08.2026 um 00:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Frank-Rüdiger Scheffler
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 38226 0
Telefon geschäftlich: 0371 38226 11
Telefax: 0371 38226 23
Email geschäftlich: chemnitz@tiefenbacher.de
Website: www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 15.10.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum: Donnerstag, 26.11.2026
Uhrzeit: 10:30 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude: Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe:
....
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 1209/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Clen Solar GmbH & Co. KG, Professor-Doktor-Konrad-Zuse-Straße 1 A, 08289 Schneeberg, Amtsgericht Chemnitz, HRA 9051
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Holl Solar Verwaltungs GmbH; d…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 1209/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Clen Solar GmbH & Co. KG, Professor-Doktor-Konrad-Zuse-Straße 1 A, 08289 Schneeberg, Amtsgericht Chemnitz, HRA 9051
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Holl Solar Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Erba; d. vertreten durch den Geschäftsführer Bert Fiedler
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 28.08.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zustellung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 2 Satz 2 InsO wird auf den Insolvenzverwalter übertragen.
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