Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CleverGuides GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Ritterstraße 9, 76137 Karlsruhe
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 728563
EUID
DEB8535.HRB728563
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
60 IN 694/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch
Adresse
O 3, 11+12, 68161 Mannheim
Termine & Fristen
Beschluss Festsetzung Vergütung/Auslagen
20.01.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
04.02.2025
Beschluss Festsetzung Vergütung/Auslagen
25.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen im Online-Marketing und Erstellung sowie Betrieb von Online-Produkt- und Lösungsberatern (Guided- Selling-Anwendungen).
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der CleverGuides GmbH, Vivaldistraße 13, 76448 Durmersheim, ist Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO eingetreten; dies wurde am 04.02.2025 angezeigt. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch hat am 25.02.2025 die Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen durch das Amtsgericht Karlsruhe bekannt gegeben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CleverGuides GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch hat am 17.01.2025 einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt, der dem Gericht vorliegt. Am 20.01.2025 wurde dieser Beschluss bekannt gegeben; gegen d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CleverGuides GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch hat am 17.01.2025 einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt, der dem Gericht vorliegt. Am 20.01.2025 wurde dieser Beschluss bekannt gegeben; gegen diesen Beschluss sind keine Rechtsmittel zulässig. Am 04.02.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Am 25.02.2025 wurde die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss bekannt gegeben. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Nonnenmacher.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 694/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CleverGuides GmbH
Vivaldistraße 13
76448 Durmersheim
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Friedrich-Carl Gerhard Thorwald Schaefer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 728563
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Nonn…
60 IN 694/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CleverGuides GmbH
Vivaldistraße 13
76448 Durmersheim
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Friedrich-Carl Gerhard Thorwald Schaefer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 728563
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Nonnenmacher Rechtsanwälte PartmbB, Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe, Gz.: 2499/24 G01
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hat der Insolvenzverwalter am 04.02.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 04.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 694/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CleverGuides GmbH
Vivaldistraße 13
76448 Durmersheim
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Friedrich-Carl Gerhard Thorwald Schaefer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 728563
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Ausla…
60 IN 694/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CleverGuides GmbH
Vivaldistraße 13
76448 Durmersheim
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Friedrich-Carl Gerhard Thorwald Schaefer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 728563
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, O 3, 11+12, 68161 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 17.01.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 11.102,12 EUR auszugehen.
Die Mindestvergütung war gemäß §§ 10, 2 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 25.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 694/24
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CleverGuides GmbH
Vivaldistraße 13
76448 Durmersheim
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Friedrich-Carl Gerhard Thorwald Schaefer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 728563
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Nonnenmacher Rechtsanwälte PartmbB, Wendtstraße 17,…
60 IN 694/24
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CleverGuides GmbH
Vivaldistraße 13
76448 Durmersheim
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Friedrich-Carl Gerhard Thorwald Schaefer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 728563
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Nonnenmacher Rechtsanwälte PartmbB, Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe, Gz.: 2499/24 G01
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Beschluss:
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Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch O 3, 11+12, 68161 Mannheim hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag vom 17.01.2025 liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 11.102,12 EUR zugrunde. Zuschläge wurden nicht beantragt. Auslagen werden in Gesamthöhe von X EUR geltend gemacht.
Der Antrag kann bis zum 20.02.2025 durch Verfahrensbeteiligte eingesehen werden. Das Akteneinsichtsrecht ist nachzuweisen.
Um vorherige telefonische Terminsabsprache wird gebeten.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 20.01.2025
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