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Insolvenzprofil
CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 10038
EUID
DEM1114.HRB10038
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 476/19
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Frist zur Einreichung von Anträgen/Einwendungen
26.08.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung ist eröffnet. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Ein schriftlicher Schlusstermin ist für den 26.08.2024 vor dem Insolvenzgericht Offenbach angesetzt. In diesem Termin sollen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters erörtert, über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse entschieden und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben werden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen bis zum 26.08.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Bekanntmachung stammt vom 27.05.2024.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung ist eröffnet. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat das schriftliche Verfahren angeordnet. Zudem wurde ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung ist eröffnet. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat das schriftliche Verfahren angeordnet. Zudem wurde ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis angesetzt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen bis zum 26.08.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen. Parallel dazu ist durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Der vollständige Festsetzungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 476/19:
In dem Insolvenzverfahren CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kantstr. 37, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 10038), vertr. d.: 1. Claus Lothring, Johannesberg-Rückersbach, (Geschäftsführer), 2. Helga Lothring, - verstorben -, (Geschäftsführerin…
8 IN 476/19:
In dem Insolvenzverfahren CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kantstr. 37, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 10038), vertr. d.: 1. Claus Lothring, Johannesberg-Rückersbach, (Geschäftsführer), 2. Helga Lothring, - verstorben -, (Geschäftsführerin),
wird das schriftliche Verfahren angeordnet(§ 5 Absatz 2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 26.08.2024
beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 476/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kantstr. 37, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 10038), vertr. d.: 1. Claus Lothring, Johannesberg-Rückersbach, (Geschäftsführer), 2. Helga Lothri…
Geschäftsnummer: 8 IN 476/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kantstr. 37, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 10038), vertr. d.: 1. Claus Lothring, Johannesberg-Rückersbach, (Geschäftsführer), 2. Helga Lothring, - verstorben -, (Geschäftsführerin),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf fiktive Teilungsmasse einsetzen EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Soweit keine vergütungsrelevante Masse vorhanden ist, besteht gem. § 10 i. V. m. § 2 Absatz 2 InsVV ein Anspruch auf eine Mindestvergütung i.H.v. 1.000,- EUR zzgl. der entsprechenden Erhöhung für die zu berücksichtigenden Gläubiger zu (s. a. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.09.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 476/19
In dem Insolvenzverfahren CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kantstr. 37, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 10038), vertr. d.: 1. Claus Lothring, Johannesberg-Rückersbach, (Geschäftsführer), 2. Helga Lothring, - verstorben -, (G…
Geschäftsnummer: 8 IN 476/19
In dem Insolvenzverfahren CLI-Ingenieurleistungs- und Industrie-Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kantstr. 37, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 10038), vertr. d.: 1. Claus Lothring, Johannesberg-Rückersbach, (Geschäftsführer), 2. Helga Lothring, - verstorben -, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 21.08.2024.
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