Logistik (Privat- und Firmenumzüge, Auflösung und Entrümpelung von Wohnungen, Häusern, Büros und Lager, Eventlogistik, Messelogistik, Auf- und Abbau von Mobiliar aller Art, Verteilen und Anschließen von EDV (Computer) in Büroräumen, Reinigung (Büroreinigung, Privathaushaltsreinigung, Lagerreinigung, Baustellenreinigung) und Bauleistungen (Innenausbau, Annahme und Vergabe von Aufträgen an zugelassene Fachfirmen für Garten- und Landschaftsarbeit, Rohbauarbeiten, Fensterarbeiten, Dachdeckerarbeiten).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 23.05.2024 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ESKO Service UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 637/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des ESKO Service UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 54322), vertr. d.: 1. Semir Talovic, Friedrich-Ebert-Straße 94, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Benjamin Talovic, Friedr…
Az.: 8 IN 637/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des ESKO Service UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 54322), vertr. d.: 1. Semir Talovic, Friedrich-Ebert-Straße 94, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Benjamin Talovic, Friedrich-Ebert-Straße 94, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), ist am 23.05.2024 gegen den Antragsgegner die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter, (AG Ffm.-FACH 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-95 91 10 - 0, Fax: 069-95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 637/23. Am 17.10.2024 um 11:30 Uhr ist über das Vermögen des ESKO Service UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 54322), vertr. d.: 1. Semir Talovic, Friedrich-Ebert-Straße 94, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Benjamin Talo…
Geschäftsnummer: 8 IN 637/23. Am 17.10.2024 um 11:30 Uhr ist über das Vermögen des ESKO Service UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 54322), vertr. d.: 1. Semir Talovic, Friedrich-Ebert-Straße 94, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Benjamin Talovic, Friedrich-Ebert-Straße 94, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Markus Walter, (AG Ffm.-FACH 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-95 91 10 - 0, Fax: 069-95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 19.12.2024,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Donnerstag, 16.01.2025, 10:00 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 637/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des ESKO Service UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 54322), vertr. d.: 1. Semir Talovic, Friedrich-Ebert-Straße 94, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Benjamin Talovic, Friedrich-Ebert-S…
8 IN 637/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des ESKO Service UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 54322), vertr. d.: 1. Semir Talovic, Friedrich-Ebert-Straße 94, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Benjamin Talovic, Friedrich-Ebert-Straße 94, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 637/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
ESKO Service UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 54322),
vertreten durch:
1. Semir Talovic, Friedrich-Ebert-Straße 94, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Benjamin Talovic, Friedr…
8 IN 637/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
ESKO Service UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 54322),
vertreten durch:
1. Semir Talovic, Friedrich-Ebert-Straße 94, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Benjamin Talovic, Friedrich-Ebert-Straße 94, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer),
wird heute um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Die Verfahren 8 IN 637/23, 8 IN 43/24 und 8 IN 140/24 werden miteinander verbunden. Das Verfahren 8 IN 637/23 führt.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Markus Walter, (AG Ffm.-FACH 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-95 91 10 - 0, Fax: 069-95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.10.2024
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