Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cloud Visual Brand Entertainment GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Linienstraße 28, 40227 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 53417
EUID
DER1101.HRB53417
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 92/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
28.06.2024
Fristende Stellungnahme
27.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Produktion von audiovisuellen Medien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cloud Visual Brand Entertainment GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 10.05.2024 wird die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 28.06.2024 festgelegt; bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen. Die Tabelle der zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme aus. Im zweiten Teil der Bekanntmachung vom 06.03.2025 wird die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, bekannt gegeben. Gegen diese Festsetzung steht die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung innerhalb von zwei Wochen offen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cloud Visual Brand Entertainment GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 504 IN 92/18 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 53417 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Jürgen Bertrams und Tim Menze…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cloud Visual Brand Entertainment GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 504 IN 92/18 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 53417 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Jürgen Bertrams und Tim Menzel vertreten. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer als Insolvenzverwalter bestellt. Ein wesentlicher Schritt war die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren, wobei der Prüfungsstichtag auf den 28.06.2024 festgelegt wurde. Das Verfahren befindet sich in der Endphase. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 27.02.2025 Stellung zu nehmen. Nach Angaben des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO insgesamt 639.461,48 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 28.000,00 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 92/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 53417 eingetragenen Cloud Visual Brand
Entertainment GmbH, Linienstraße 28, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen Bertrams, 601 Ave…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 92/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 53417 eingetragenen Cloud Visual Brand
Entertainment GmbH, Linienstraße 28, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen Bertrams, 601 Avenue Heights, 3-5 Avenue Road, GBR-N6 5DS London und Herrn Tim Menzel, Kronenstraße 6, 40217 Düsseldorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 92/18
Amtsgericht Düsseldorf, 10.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 92/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des Cloud Visual Brand , Linienstraße 28, 40227 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgese…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 92/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des Cloud Visual Brand , Linienstraße 28, 40227 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.08.2024 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 92/18
Amtsgericht Düsseldorf, 06.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 92/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 53417 eingetragenen Cloud Visual Brand
Entertainment GmbH, Linienstraße 28, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tim Menzel, Krone…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 92/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 53417 eingetragenen Cloud Visual Brand
Entertainment GmbH, Linienstraße 28, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tim Menzel, Kronenstraße 6, 40217 Düsseldorf und Herrn Jürgen Bertrams, 601 Avenue Heights, 3-5 Avenue Road, N6 5DS London, Vereinigtes Königreich
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RUNKEL Rechtsanwälte, Friedrich-Ebert-Straße 146, 42117 Wuppertal
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 27.02.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters,
Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen,
Entscheidung der Gläubiger über eventuell nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 aus.
504 IN 92/18
Amtsgericht Düsseldorf, 09.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 92/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 53417 eingetragenen Cloud Visual Brand
Entertainment GmbH, Linienstraße 28, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen Bertrams, 601 Ave…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 92/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 53417 eingetragenen Cloud Visual Brand
Entertainment GmbH, Linienstraße 28, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen Bertrams, 601 Avenue Heights, 3-5 Avenue Road, GBR-N6 5DS London und Herrn Tim Menzel, Kronenstraße 6, 40217 Düsseldorf
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 639.461,48 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 28.000,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
504 IN 92/18
Amtsgericht Düsseldorf, 09.01.2025
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