Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 80504
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Insolvenzprofil
GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 5 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 80504
EUID
DER1101.HRB80504
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 194/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt
Adresse
Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
13.05.2024 , 10:34 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.06.2024
Berichtstermin
18.06.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
08.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 13.05.2024 um 10:34 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 5 GmbH eröffnet, da Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.06.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist für den 18.06.2024 um 09:30 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf angesetzt, in der über den Fortgang des Verfahrens sowie über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die Verwertung eines Erbbaurechts in Köln, beschlossen wird. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen wird schriftlich durchgeführt, wobei der Stichtag der 08.07.2024 ist. Die Tabelle mit den Forderungen liegt ab dem 24.06.2024 zur Einsicht aus. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 194/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80504 eingetragenen GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 5 GmbH, Gustaf-Gründgens-Platz 5, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christoph Hüttemann und Herrn Mathias Düs…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 194/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80504 eingetragenen GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 5 GmbH, Gustaf-Gründgens-Platz 5, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christoph Hüttemann und Herrn Mathias Düsterdick,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 13.05.2024, um 10:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt, Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Dienstag, 18.06.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die bestmögliche Verwertung des Erbbaurechts der Schuldnerin am Grundstück Marspfortengasse 10 in Köln, eingetragen beim AG Köln unter Blatt-Nr. 34804.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammmlung, in der die angemeldeten Foderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 08.07.2024.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
503 IN 194/23
Düsseldorf, 13.05.2024
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