Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 221846
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
cm.supplies GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Klütstr. 86, 31787 Hameln
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 221846
EUID
DEP2305.HRB221846
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 57/21 -4
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Stichtag besonderer Prüfungstermin
02.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften, Handel und Vertrieb von Haushaltsartikeln, Schreibwaren, Büroartikeln, Geschenkartikeln, Spielwaren, Dekorationsartikeln, Lebensmitteln, Getränken und Drogerieartikeln sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der cm.supplies GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Hameln hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde der 02.06.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss ist ebenfalls in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der cm.supplies GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 02.06.2025 bestimmt, bis zu dem Widersprüc…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der cm.supplies GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 02.06.2025 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen müssen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen werden eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Später wird den Gläubigern und der Schuldnerin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntwerden gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 57/21 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der cm.supplies GmbH, Klütstr. 86, 31787 Hameln (AG Hannover, HRB 221846), vertr. d.: Stefan Günzerodt, Freiheitsstraße 44, 45739 Oer-Erkenschwick, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird…
36 IN 57/21 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der cm.supplies GmbH, Klütstr. 86, 31787 Hameln (AG Hannover, HRB 221846), vertr. d.: Stefan Günzerodt, Freiheitsstraße 44, 45739 Oer-Erkenschwick, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 02.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 57/21 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der cm.supplies GmbH, Klütstr. 86, 31787 Hameln (AG Hannover, HRB 221846), vertr. d.: Stefan Günzerodt, Freiheitsstraße 44, 45739 Oer-Erkenschwick, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des …
36 IN 57/21 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der cm.supplies GmbH, Klütstr. 86, 31787 Hameln (AG Hannover, HRB 221846), vertr. d.: Stefan Günzerodt, Freiheitsstraße 44, 45739 Oer-Erkenschwick, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 57/21 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der cm.supplies GmbH, Klütstr. 86, 31787 Hameln (AG Hannover, HRB 221846), vertr. d.: Stefan Günzerodt, Freiheitsstraße 44, 45739 Oer-Erkenschwick, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valti…
36 IN 57/21 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der cm.supplies GmbH, Klütstr. 86, 31787 Hameln (AG Hannover, HRB 221846), vertr. d.: Stefan Günzerodt, Freiheitsstraße 44, 45739 Oer-Erkenschwick, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 185 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich des bereits mit Beschluss vom 09.06.2023 festgesetzten und entnommenen Vorschusses
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 298.866,22 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 24.314,71 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 308.811,67 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Vergütung des Insolvenzverwalters ist antragsgemäß mit einem Zuschlag von insgesamt 185 % festgesetzt worden.
Für die Betriebsfortführung (Regelbeispiel nach § 3 Abs. 1 b) 1. Alt. InsVV), für Arbeitnehmerangelegenheiten/Insolvenzgeld (Regelbeispiel nach § 3 Abs. 1 d) InsVV), für die übertragende Sanierung und aufgrund der vorbereitenden Tätigkeiten im Rahmen der vorläufigen Verwaltung (Abschlag nach § 3 Abs. 2 a) InsVV) wurden Zuschläge von 50 %, 50 % und 100 % sowie ein Abschlag von 15 % beantragt und festgesetzt. Im Einzelnen wird insoweit Bezug auf die zutreffende Begründung
des Antrags des Insolvenzverwalters genommen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 1.137,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 325 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 23.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 57/21 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der cm.supplies GmbH, Klütstr. 86, 31787 Hameln (AG Hannover, HRB 221846), vertr. d.: Stefan Günzerodt, Freiheitsstraße 44, 45739 Oer-Erkenschwick, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 21.0…
36 IN 57/21 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der cm.supplies GmbH, Klütstr. 86, 31787 Hameln (AG Hannover, HRB 221846), vertr. d.: Stefan Günzerodt, Freiheitsstraße 44, 45739 Oer-Erkenschwick, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 21.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 82.207,07 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 23.07.2026
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