Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Create Industry Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Holbeinstr. 12 A, 30916 Isernhagen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 205599
EUID
DEP2305.HRB205599
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
905 IN 5/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Diplom-Ökonom Björn von Gösseln
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
03.06.2025 , 10:18 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Werbe- und Designagentur sowie der Handel mit Druckerzeugnissen und Werbemitteln aller Art mit Ausnahme von Erlaubnispflichtigen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Create Industry Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Diplom-Ökonom Björn von Gösseln. Das Amtsgericht Hannover hat eine besondere Gläubigerversammlung für den 03.06.2025 angesetzt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen, insbesondere über die Abgeltung von Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung. Zudem ist dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Verwalters gegeben worden. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 29.08.2025 festgesetzt worden. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Die Berechnungsmasse für den Insolvenzverwalter beträgt 37.123,85 EUR, wovon sich eine Regelvergütung ergibt. Für den vorläufigen Insolvenzverwalter wurde eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % der Regelvergütung festgesetzt. Zustellungskosten in Höhe von 33,60 EUR zuzüglich Umsatzsteuer wurden anerkannt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 5/19 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Create Industry Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), Holbeinstraße 12 A, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 205599), vertr. d.: Stefan Krieger, Holbeinstr. 12a, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wi…
905 IN 5/19 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Create Industry Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), Holbeinstraße 12 A, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 205599), vertr. d.: Stefan Krieger, Holbeinstr. 12a, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 03.06.2025, 10:18 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung
eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert:
Zustimmung der Gläubiger zur Abgeltung der Ansprüche der Insolvenzmasse aus Geschäftsführerhaftung gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 8.000,00 €. Die Ansprüche der Insolvenzmasse in Höhe von 21.115,93 € sollen damit vollständig abgegolten werden.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 08.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 5/19 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Create Industry Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), Holbeinstraße 12 A, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 205599), vertr. d.: Stefan Krieger, Holbeinstr. 12a, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den In…
905 IN 5/19 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Create Industry Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), Holbeinstraße 12 A, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 205599), vertr. d.: Stefan Krieger, Holbeinstr. 12a, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 5/19 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Create Industry Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), Holbeinstraße 12 A, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 205599), vertr. d.: Stefan Krieger, Holbeinstr. 12a, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenz…
905 IN 5/19 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Create Industry Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), Holbeinstraße 12 A, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 205599), vertr. d.: Stefan Krieger, Holbeinstr. 12a, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Diplom-Ökonom Björn von Gösseln festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 34.086,39 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 3.037,46 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 37.123,85 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 33,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 12 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 5/19 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Create Industry Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), Holbeinstraße 12 A, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 205599), vertr. d.: Stefan Krieger, Holbeinstr. 12a, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen I…
905 IN 5/19 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Create Industry Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), Holbeinstraße 12 A, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 205599), vertr. d.: Stefan Krieger, Holbeinstr. 12a, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Diplom-Ökonom Björn von Gösseln festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.07.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 32.212,22 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.08.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.