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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren gegen die COA Gastronomie GmbH ist anhängig. Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat angeordnet, die Prüfung der bis zum 28.10.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Die Gläubiger, der Sachwalter und die Schuldnerin können bis zum 11.11.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eingegangene Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht aus. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.
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