Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
co.don Aktiengesellschaft
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 12948
EUID
DEG1312.HRB12948
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 1277/22
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg
Adresse
Volksgartenstraße 39, 04347 Leipzig
Telefon
0341 48693 0
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
28.05.2025
Widerspruchsfrist
25.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der co.don Aktiengesellschaft ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bis zum 28.05.2025 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen. Zudem wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sowie der nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, den Forderungen bis zum 25.06.2025 beim Amtsgericht Leipzig unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1277/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der co.don Aktiengesellschaft, Warthestraße 21, 14513 Teltow, Amtsgericht Potsdam, HRB 12948
vertreten durch den Vorstand Tilmann Bur
- wurden die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderunge…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1277/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der co.don Aktiengesellschaft, Warthestraße 21, 14513 Teltow, Amtsgericht Potsdam, HRB 12948
vertreten durch den Vorstand Tilmann Bur
- wurden die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bis zum 28.05.2025 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Volksgartenstraße 39, 04347 Leipzig, Telefax: 0341 48693 93, Email geschäftlich: leipzig@hww.eu, Telefon geschäftlich: 0341 48693 0
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und die Prüfung der nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) im schriftlichen Verfahren wurde angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 25.06.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1277/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der co.don Aktiengesellschaft, Warthestraße 21, 14513 Teltow, Amtsgericht Potsdam , HRB 12948 (weiterer Standort: Deutscher Platz 5, 04103 Leipzig)
vertreten durch den Vorstand Tilmann Bur
beantragten
- der v…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1277/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der co.don Aktiengesellschaft, Warthestraße 21, 14513 Teltow, Amtsgericht Potsdam , HRB 12948 (weiterer Standort: Deutscher Platz 5, 04103 Leipzig)
vertreten durch den Vorstand Tilmann Bur
beantragten
- der vorläufige Sachwalter und der
- Sachwalter
die Festsetzung ihrer Vergütungen zuzüglich Auslagen.
Der Vergütungsberechnung liegt eine Berechnungsgrundlage von ... EUR zugrunde.
Es werden Zuschläge beantragt für
- Betriebsfortführung einer großen Kapitalgesellschaft im medizinischen Bereich mit ausländischer Beteiligung
- Arbeitnehmersachverhalte (Sozialplan, Insolvenzgeldvorfinanzierung) bei mehr als 100 Arbeitnehmern
- Sanierungsbemühungen mit M&A Prozess
- Überbrückungsfinanzierung bis zur Umsetzung des Unternehmenskaufvertrags
- Beteiligung Gläubigerausschuss
- hohe Gläubigeranzahl
Beide Vergütungsanträge können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, zu den Anträgen bis zum 25.09.2024 schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1277/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der co.don Aktiengesellschaft, Warthestraße 21, 14513 Teltow, Amtsgericht Potsdam , HRB 12948
vertreten durch den Vorstand Tilmann Bur
- wurde die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses für den Zei…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1277/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der co.don Aktiengesellschaft, Warthestraße 21, 14513 Teltow, Amtsgericht Potsdam , HRB 12948
vertreten durch den Vorstand Tilmann Bur
- wurde die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses für den Zeitraum der vorläufigen Sachwaltung am 11.10.2024 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Auszug aus den Gründen:
Über das Vermögen der Schuldnerin wurde mit Beschluss vom 02.08.2022 die vorläufige Sachwaltung angeordnet. Mit Beschluss vom 01.10.2022 wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet, bis diese mit Beschluss vom 19.01.2023 aufgehoben und das Verfahren als Regelinsolvenzverfahren fortgeführt wurde.
Die Antragsteller wurden mit Beschluss vom 02.08.2022 jeweils zum Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses, der insgesamt 3 Mitglieder umfasste, bestimmt. Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.10.2022.
Die Vergütung ist nach dem Zeitaufwand unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalles (hier laufender Geschäftsbetrieb, Arbeitnehmerangelegenheiten für mehr als 100 Arbeitnehmer und Begleitung M & A Prozess) zu bestimmen (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1a, 73 InsO, 17/18 InsVV).
Von der Bekanntmachung konkreter Festsetzungsbeträge wird im Hinblick auf die gesetzliche Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO abgesehen. Gleiches gilt für weitere Firmendaten aus der Beschlussbegründung aus Datenschutzgründen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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