Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SyGa Specialist UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Katharinenstraße 21, 04109 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 32269
EUID
DEU1308.HRB32269
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 1584/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rüdiger Bauch
Adresse
Inselstraße 29, 04103 Leipzig
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.09.2024 , 14:15 Uhr
Festsetzung Vergütung
25.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Gaststätten sowie die Durchführung von Veranstaltungsservice, Fullcatering, Partyservice und damit im Zusammenhang stehende Geschäfte im In- und Ausland.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SyGa Specialist UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 403 IN 1584/24 bearbeitet. Am 09.09.2024 wurden im Rahmen des Eröffnungsverfahrens vorläufige Maßnahmen angeordnet, um die künftige Insolvenzmasse zu sichern. Hierzu wurde Rechtsanwalt Rüdiger Bauch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Schuldnerin wurde ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt auferlegt, was bedeutet, dass Verfügungen über Vermögensgegenstände nur mit dessen Zustimmung wirksam sind. Der vorläufige Verwalter hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten, sowie neue Konten für die Masse zu eröffnen. Am 25.04.2025 wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Gegen die Entscheidungen kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1584/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SyGa Specialist UG (haftungsbeschränkt), Katharinenstraße 21, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32269
vertreten durch die Geschäftsführerin Virginia Helga Freier
- wurde die Vergütung des vorläufig…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1584/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SyGa Specialist UG (haftungsbeschränkt), Katharinenstraße 21, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32269
vertreten durch die Geschäftsführerin Virginia Helga Freier
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 25.04.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1584/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SyGa Specialist UG (haftungsbeschränkt), Katharinenstraße 21, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32269
vertreten durch die Geschäftsführerin Virginia Helga Freier
wurde am 09.09.2024 um 14…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1584/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SyGa Specialist UG (haftungsbeschränkt), Katharinenstraße 21, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32269
vertreten durch die Geschäftsführerin Virginia Helga Freier
wurde am 09.09.2024 um 14.15 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
angeordnet:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Inselstraße 29, 04103 Leipzig, bestellt (§ §§ § 21 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 2 InsO).
Verfügungen der Schuldnerin ü über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, § § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO
(allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der Schuldnerin zu sichern
und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in Besitz zu nehmen und
Forderungen der Schuldnerin, auch Bankguthaben, einzuziehen. Er wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter auf eigenen Namen für die zukünftige Masse neue Konten (sog. Insolvenzsonderkonten) zu eröffnen und hierüber zu verfügen sowie in Bezug auf hierdurch entstehende Kosten und gegebenenfalls anfallende Zinsen Verbindlichkeiten im Rang von Masseverbindlichkeiten nach § § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
4Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn
dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere Bank- und Kreditinstitute, einzuziehen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt bzw. einstweilen eingestellt
(§ § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1584/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SyGa Specialist UG (haftungsbeschränkt), Katharinenstraße 21, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32269
vertreten durch die Geschäftsführerin Virginia Helga Freier
- wurde am 01.11.2024 um 10:10 Uhr …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1584/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SyGa Specialist UG (haftungsbeschränkt), Katharinenstraße 21, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32269
vertreten durch die Geschäftsführerin Virginia Helga Freier
- wurde am 01.11.2024 um 10:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Inselstraße 29, 04103 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 269720 Email geschäftlich: RBauch@schultze-braun.de Telefax: 0341 2697210
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.12.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 10.01.2025 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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