Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Coffee-Service & Sales GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Eichelkampstr. 30, 30519 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 212921
EUID
DEP2305.HRB212921
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzgericht -
Aktenzeichen
909 IN 134/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Lothar Plumhof
Adresse
Peiner Straße 19, 30519 Hannover
Telefon
0511 984576-20
Termine & Fristen
Antrag Vergütungsfestsetzung
12.02.2024
Beschluss Stellungnahme Vergütung
16.02.2024
Beschluss Massebestand und Forderungen
26.03.2024
Beschluss Vergütungsfestsetzung
26.03.2024
Beschluss Gläubigerversammlung
26.03.2024
Stichtag Gläubigerversammlung
14.05.2024
Einstellung des Verfahrens
08.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und Einzelhandel mit sowie die Röstung von Roh-Kaffee (Herstellung), dessen Handel und dessen Vertrieb. Gegenstand ist weiterhin Unternehmensberatung, Consulting, Projekt- und Objektplanung, Vermittlungs- und Vortragstätigkeit sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und das Betreiben von Systemgastronomie Restaurants. Die Gesellschaft kann im Rahmen dieses Gegenstandes weitere Unternehmen in Deutschland und im Ausland gründen, bestehende erwerben, sich an solchen beteiligen, die Geschäfte von Unternehmen führen sowie Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in Deutschland und im Ausland errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coffee-Service & Sales GmbH ist am 08.05.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden. Zuvor hatte das Amtsgericht Hannover am 26.03.2024 den Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 14.05.2024 bestimmt, um Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis zu prüfen. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Lothar Plumhof hatte dem Gericht am 26.03.2024 gemäß § 188 InsO angezeigt, dass der verfügbare Massebestand 6.966,29 EUR beträgt, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 109.055,51 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis für den Fall einer Schlussverteilung war auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsichtnahme niedergelegt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters waren am 26.03.2024 festgesetzt worden, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Der Antrag auf Festsetzung der Vergütung war am 12.02.2024 gestellt worden. Vor der Entscheidung über den Vergütungsantrag war den Insolvenzgläubigern und der Schuldnerin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen gegeben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 134/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coffee-Service & Sales GmbH, Eichelkampstr. 30, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 212921), vertr. d.: Merih Gülay, Matthiasstr. 31 A, 50354 Hürth, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 08.05.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkei…
909 IN 134/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coffee-Service & Sales GmbH, Eichelkampstr. 30, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 212921), vertr. d.: Merih Gülay, Matthiasstr. 31 A, 50354 Hürth, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 08.05.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 134/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coffee-Service & Sales GmbH, Eichelkampstr. 30, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 212921), vertr. d.: Merih Gülay, Matthiasstr. 31 A, 50354 Hürth, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidu…
909 IN 134/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coffee-Service & Sales GmbH, Eichelkampstr. 30, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 212921), vertr. d.: Merih Gülay, Matthiasstr. 31 A, 50354 Hürth, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 16.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 134/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coffee-Service & Sales GmbH, Eichelkampstr. 30, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 212921), vertr. d.: Merih Gülay, Matthiasstr. 31 A, 50354 Hürth, (Geschäftsführer), wird für den Fall einer Schlussverteilung Folgendes bekannt gemacht:
Das Verteilungsve…
909 IN 134/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coffee-Service & Sales GmbH, Eichelkampstr. 30, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 212921), vertr. d.: Merih Gülay, Matthiasstr. 31 A, 50354 Hürth, (Geschäftsführer), wird für den Fall einer Schlussverteilung Folgendes bekannt gemacht:
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Lothar Plumhof, Peiner Straße 19, 30519 Hannover, Tel.: 0511 984576-20, Fax: 0511 984576-19 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 6.966,29 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 109.055,51 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 26.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 134/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coffee-Service & Sales GmbH, Eichelkampstr. 30, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 212921), vertr. d.: Merih Gülay, Matthiasstr. 31 A, 50354 Hürth, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Lothar Plumhof fe…
909 IN 134/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coffee-Service & Sales GmbH, Eichelkampstr. 30, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 212921), vertr. d.: Merih Gülay, Matthiasstr. 31 A, 50354 Hürth, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Lothar Plumhof festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.02.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 8.499,01 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 865,36 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 9.364,37 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 5.900,00 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 236,00 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 157,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 45 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 26.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 134/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Coffee-Service & Sales GmbH, Eichelkampstr. 30, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 212921), vertr. d.: Merih Gülay, Matthiasstr. 31 A, 50354 Hürth, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, w…
909 IN 134/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Coffee-Service & Sales GmbH, Eichelkampstr. 30, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 212921), vertr. d.: Merih Gülay, Matthiasstr. 31 A, 50354 Hürth, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 14.05.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 26.03.2024
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