Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Inserve GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 213498
EUID
DEP2305.HRB213498
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
903 IN 54/24 - 1 -
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.02.2024 , 14:24 Uhr
Eröffnung
02.04.2024 , 09:36 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.05.2024
Prüfungstermin
27.06.2024
Aufhebung
21.08.2024
Gläubigerversammlung
21.08.2024 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
09.04.2025
Prüfungstermin
08.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen für Insolvenzverwalter, ferner die Entwicklung von Programmen zur strukturierten Archivierung und Analyse von Daten und sonstige damit verbundene Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inserve GmbH in Hannover ist am 02.04.2024 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, der nach der Eröffnung als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt wurde. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 27.05.2024. Der Stichtag für die Prüfung angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren war ursprünglich der 27.06.2024. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden besondere Prüfungstermine angeordnet, wobei der Stichtag zunächst auf den 09.04.2025 und später auf den 08.07.2026 festgelegt wurde. Bis zu diesen Terminen können Widersprüche gegen Forderungen eingereicht werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inserve GmbH in Hannover ist am 02.04.2024 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 27.05.2024. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen im schriftliche…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inserve GmbH in Hannover ist am 02.04.2024 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 27.05.2024. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren war ursprünglich der 27.06.2024. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung über eine Betriebsveräußerung am 21.08.2024 wurde aufgehoben. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden weitere Stichtage für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist bestimmt, zuletzt der 09.04.2025 und der 08.07.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 54/24 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inserve GmbH, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 213498), vertr. d.: 1. Patrick Bartels, Auguste-Ravenstein-Weg 7, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Neidig, Bergische Landstraße 313, 40629 Düsseldorf, (Geschäftsführer),…
903 IN 54/24 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inserve GmbH, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 213498), vertr. d.: 1. Patrick Bartels, Auguste-Ravenstein-Weg 7, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Neidig, Bergische Landstraße 313, 40629 Düsseldorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.07.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 54/24 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Inserve GmbH, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 213498), vertr. d.: 1. Patrick Bartels, Auguste-Ravenstein-Weg 7, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Neidig, Bergische Landstraße 313, 40629 Düsseldorf, (Geschäftsf…
903 IN 54/24 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Inserve GmbH, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 213498), vertr. d.: 1. Patrick Bartels, Auguste-Ravenstein-Weg 7, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Neidig, Bergische Landstraße 313, 40629 Düsseldorf, (Geschäftsführer), ist am 07.02.2024 um 14:24 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Ständehausstraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 32660-50, Fax: 0511 32660-51, Internet: www.roemermann.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 07.02.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 54/24 - 1 -: Über das Vermögen der Inserve GmbH, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 213498), vertr. d.: 1. Patrick Bartels, Auguste-Ravenstein-Weg 7, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Neidig, Bergische Landstraße 313, 40629 Düsseldorf, (Geschäftsführer), ist am 02.04.2024 um 09:3…
903 IN 54/24 - 1 -: Über das Vermögen der Inserve GmbH, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 213498), vertr. d.: 1. Patrick Bartels, Auguste-Ravenstein-Weg 7, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Neidig, Bergische Landstraße 313, 40629 Düsseldorf, (Geschäftsführer), ist am 02.04.2024 um 09:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Ständehausstraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 32660-50, Fax: 0511 32660-51, Internet: www.roemermann.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 27.06.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (27.05.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (27.06.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 02.04.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 54/24 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inserve GmbH, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 213498), vertr. d.: 1. Patrick Bartels, Auguste-Ravenstein-Weg 7, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Neidig, Bergische Landstraße 313, 40629 Düsseldorf, (Geschäftsführer),…
903 IN 54/24 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inserve GmbH, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 213498), vertr. d.: 1. Patrick Bartels, Auguste-Ravenstein-Weg 7, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Neidig, Bergische Landstraße 313, 40629 Düsseldorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 12.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 54/24 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inserve GmbH, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 213498), vertr. d.: 1. Patrick Bartels, Auguste-Ravenstein-Weg 7, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Neidig, Bergische Landstraße 313, 40629 Düsseldorf, (Geschäftsführer),…
903 IN 54/24 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inserve GmbH, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 213498), vertr. d.: 1. Patrick Bartels, Auguste-Ravenstein-Weg 7, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Neidig, Bergische Landstraße 313, 40629 Düsseldorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 21.08.2024, 10:30 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 08.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 54/24 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inserve GmbH, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 213498), vertr. d.: 1. Patrick Bartels, Auguste-Ravenstein-Weg 7, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Neidig, Bergische Landstraße 313, 40629 Düsseldorf, (Geschäftsführer),…
903 IN 54/24 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inserve GmbH, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 213498), vertr. d.: 1. Patrick Bartels, Auguste-Ravenstein-Weg 7, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Neidig, Bergische Landstraße 313, 40629 Düsseldorf, (Geschäftsführer), wird der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung am 21.08.2024 um 10:30 Uhr aufgehoben.
Amtsgericht Hannover, 16.08.2024
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