Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Compact Hotelreinigung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Berliner Straße 300 b, 63065 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 56934
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1114.HRB56934
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 233/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.03.2026 , 14:13 Uhr
Aufhebung
11.03.2026
Eröffnung
01.07.2026 , 09:14 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.07.2026
Frist für Anträge und Einwendungen
17.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung sowie Gebäude- und Hotelreinigung.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Personal & Zeitarbeit
Subbranche
Arbeitnehmerüberlassung
Nebenbranche
Reinigung & Facility Management
Geschäftstätigkeit
Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung sowie Gebäude- und Hotelreinigung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Compact Hotelreinigung GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen des Amtsgerichts Essen. Am 10.03.2026, um 14:13 Uhr, sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Klein bestellt worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot auferlegt worden, während der vorläufige Verwalter ermächtigt ist, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt. Später, durch Beschluss vom 11.03.2026, sind die am 10.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden. Das Verfahren ist somit in der Phase der Aufhebung der vorläufigen Maßnahmen bzw. möglicher Eröffnung oder Einstellung verzeichnet, wobei der explizite Eröffnungsbeschluss im Text nicht als abgeschlossen dargestellt wird, sondern die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen das letzte dokumentierte Ereignis ist.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Compact Hotelreinigung GmbH ist am 01.07.2026 um 13:03 Uhr vom Amtsgericht Offenbach am Main wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war bereits am 10.03.2026 Rechtsanwalt Christian Klein bestellt worden, dessen Sicheru…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Compact Hotelreinigung GmbH ist am 01.07.2026 um 13:03 Uhr vom Amtsgericht Offenbach am Main wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war bereits am 10.03.2026 Rechtsanwalt Christian Klein bestellt worden, dessen Sicherungsmaßnahmen am 11.03.2026 aufgehoben wurden. Im Eröffnungsverfahren ist Rechtsanwalt Fabio Algari als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin wird vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main angesetzt, in dem unter anderem über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und die Stilllegung oder Fortführung des Unternehmens beschlossen werden soll. Anträge und Einwendungen sind schriftlich bis zum 17.08.2026 bei dem Gericht einzureichen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Compact Hotelreinigung GmbH ist am 01.07.2026 um 09:14 Uhr durch das Amtsgericht Offenbach am Main eröffnet worden. Als Grund für die Eröffnung werden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung genannt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Fabio Algari bestellt worden. Der Sch…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Compact Hotelreinigung GmbH ist am 01.07.2026 um 09:14 Uhr durch das Amtsgericht Offenbach am Main eröffnet worden. Als Grund für die Eröffnung werden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung genannt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Fabio Algari bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin wird vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main angesetzt. Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten sind schriftlich bis zum 17.08.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen. Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Compact Hotelreinigung GmbH ist am 01.07.2026 um 09:14 Uhr durch das Amtsgericht Offenbach am Main wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war zuvor bereits am 10.03.2026 Rechtsanwalt Christian Klein bestellt worden, na…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Compact Hotelreinigung GmbH ist am 01.07.2026 um 09:14 Uhr durch das Amtsgericht Offenbach am Main wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war zuvor bereits am 10.03.2026 Rechtsanwalt Christian Klein bestellt worden, nachdem Sicherungsmaßnahmen aufgehoben wurden. Im Eröffnungsverfahren ist Rechtsanwalt Fabio Algari als Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 29.07.2026. Ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin ist angesetzt. Der Schuldner hat gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Vergütung eines Gläubigerausschussmitglieds ist festgesetzt worden.
Am 10.03.2026 um 14:13 Uhr sind im Verfahren vor dem Amtsgericht Essen (Az. 164 IN 45/26) Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Rechtsanwalt Christian Klein ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 11.03.2026 sind diese Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss aufgehoben worden. Am 01.07.2026 um 09:14 Uhr…
Am 10.03.2026 um 14:13 Uhr sind im Verfahren vor dem Amtsgericht Essen (Az. 164 IN 45/26) Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Rechtsanwalt Christian Klein ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 11.03.2026 sind diese Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss aufgehoben worden. Am 01.07.2026 um 09:14 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Compact Hotelreinigung GmbH vor dem Amtsgericht Offenbach am Main (Az. 8 IN 233/26) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Fabio Algari ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.07.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin ist vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main angesetzt. Anträge und Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten sind bis zum 17.08.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen. Am 03.08.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Am 20.08.2026 ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds David Voigt festgesetzt worden. Am 24.09.2026 sind die Vergütungen der Gläubigerausschussmitglieder Porzadek Team Sp. Z.o.o und Mohammad Gego festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 45/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 56934 eingetragenen Compact Hotelreinigung GmbH, Berliner Str. 300 b, 63065 Offenbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Saloua Makh…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 45/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 56934 eingetragenen Compact Hotelreinigung GmbH, Berliner Str. 300 b, 63065 Offenbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Saloua Makhloufi, Berliner Str. 300 b, 63065 Offenbach
Geschäftszweig: die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung sowie Gebäude- und Hotelreinigung.
sind die am 10.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 11.03.2026 aufgehoben worden.
164 IN 45/26
Amtsgericht Essen, 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 45/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 56934 eingetragenen Compact Hotelreinigung GmbH, Berliner Str. 300 b, 63065 Offenbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Saloua Makh…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 45/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 56934 eingetragenen Compact Hotelreinigung GmbH, Berliner Str. 300 b, 63065 Offenbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Saloua Makhloufi, Berliner Str. 300 b, 63065 Offenbach
Geschäftszweig: die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung sowie Gebäude- und Hotelreinigung.
ist am 10.03.2026, um 14:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
164 IN 45/26
Amtsgericht Essen, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 233/26 Am 01.07.2026 um 09:14 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Compact Hotelreinigung GmbH, Berliner Str. 300b, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56934),
vertreten durch:
Saloua Makhloufi, Essen, (Geschäftsführerin),
Verfahren…
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 233/26 Am 01.07.2026 um 09:14 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Compact Hotelreinigung GmbH, Berliner Str. 300b, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56934),
vertreten durch:
Saloua Makhloufi, Essen, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Niels-Erik Zumbaum, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax: 069-913092-30, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Anmeldefrist: 29.07.2026.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main wird ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Absatz 3 InsO),
- die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
- wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
- wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
- wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 17.08.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem schriftlichen Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Bei Anträgen gemäß § 160 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn Einwände innerhalb der oben genannten Frist nicht erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
01.07.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 233/26
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Compact Hotelreinigung GmbH, Berliner Str. 300b, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56934),
vertreten durch:
Saloua Makhloufi, Essen, (Geschäftsführerin),
Verfahre…
Amtsgericht Offenbach am Main
01.07.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 233/26
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Compact Hotelreinigung GmbH, Berliner Str. 300b, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56934),
vertreten durch:
Saloua Makhloufi, Essen, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Niels-Erik Zumbaum, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,
wird heute um 13:03 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax: 069-913092-30.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 233/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Compact Hotelreinigung GmbH, Berliner Str. 300b, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56934), vertr. d.: Saloua Makhloufi, Essen, (Geschäftsführerin),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung …
8 IN 233/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Compact Hotelreinigung GmbH, Berliner Str. 300b, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56934), vertr. d.: Saloua Makhloufi, Essen, (Geschäftsführerin),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 233/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Compact Hotelreinigung GmbH, Berliner Str. 300b, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56934), vertr. d.: Saloua Makhloufi, Essen, (Geschäftsführerin), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds David Voigt festgesetzt worden. Gemäß §§ 7…
8 IN 233/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Compact Hotelreinigung GmbH, Berliner Str. 300b, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56934), vertr. d.: Saloua Makhloufi, Essen, (Geschäftsführerin), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds David Voigt festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax: 069-913092-30 wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen und dem Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.
G r ü n d e :
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 233/26
In dem Insolvenzverfahren Compact Hotelreinigung GmbH, Berliner Str. 300b, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56934), vertr. d.: Saloua Makhloufi, Essen, (Geschäftsführerin), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Porzadek Team Sp. Z.o.o festgesetzt worden. Gemäß…
Geschäftsnummer: 8 IN 233/26
In dem Insolvenzverfahren Compact Hotelreinigung GmbH, Berliner Str. 300b, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56934), vertr. d.: Saloua Makhloufi, Essen, (Geschäftsführerin), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Porzadek Team Sp. Z.o.o festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax: 069-913092-30 wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen und dem Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen. G r ü n d e : Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 300,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.09.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 233/26
In dem Insolvenzverfahren Compact Hotelreinigung GmbH, Berliner Str. 300b, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56934), vertr. d.: Saloua Makhloufi, Essen, (Geschäftsführerin), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Herr Mohammad Gego festgesetzt worden. Gemäß §§ 7…
Geschäftsnummer: 8 IN 233/26
In dem Insolvenzverfahren Compact Hotelreinigung GmbH, Berliner Str. 300b, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56934), vertr. d.: Saloua Makhloufi, Essen, (Geschäftsführerin), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Herr Mohammad Gego festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax: 069-913092-30 wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen und dem Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen. G r ü n d e : Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 300,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.09.2026.
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