Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WBT Bau und Technik UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Arndtstraße 10 b, 45896 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 14845
EUID
DER2507.HRB14845
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 143/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Ulrike Winning
Rolle
Geschäftsführerin (Vertretungsberechtigte)
Adresse
Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
24.06.2024
Festsetzung Vergütung
18.03.2026
Prüfungstermin
20.04.2026
Anzeige Masseunzulänglichkeit
18.05.2026
Schlussverteilung
26.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Aufbau und Installation von EDV-Anlagen, Bau von Messeständen und Durchführung von Trockenbauarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WBT Bau und Technik UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 165 IN 143/21 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14845 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Frau Ulrike Winning vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen festgesetzt, wobei der Prüfungsstichtag sukzessive auf den 20.04.2026 verschoben wurde. Zudem ist eine Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt. Das Verfahren ist mit der Zustimmung des Gerichts zur Schlussverteilung abgeschlossen worden. Für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO steht kein Betrag zur Verfügung, da das Vermögen nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 143/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14845 eingetragenen WBT Bau und Technik UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. Gf., Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 143/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14845 eingetragenen WBT Bau und Technik UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. Gf., Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ulrike Winning, Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
165 IN 143/21
Amtsgericht Essen, 13.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 143/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14845 eingetragenen WBT Bau und Technik UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. Gf., Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 143/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14845 eingetragenen WBT Bau und Technik UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. Gf., Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ulrike Winning, Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
165 IN 143/21
Amtsgericht Essen, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 143/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14845 eingetragenen WBT Bau und Technik UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. Gf., Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 143/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14845 eingetragenen WBT Bau und Technik UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. Gf., Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ulrike Winning, Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
165 IN 143/21
Amtsgericht Essen, 15.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 143/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14845 eingetragenen WBT Bau und Technik UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. Gf., Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 143/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14845 eingetragenen WBT Bau und Technik UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. Gf., Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ulrike Winning, Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen
ist am 18.05.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
165 IN 143/21
Amtsgericht Essen, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 143/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14845 eingetragenen WBT Bau und Technik UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. Gf., Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 143/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14845 eingetragenen WBT Bau und Technik UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. Gf., Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ulrike Winning, Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 18.03.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 eingesehen werden.
165 IN 143/21
Amtsgericht Essen, 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 143/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14845 eingetragenen WBT Bau und Technik UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. Gf., Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 143/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14845 eingetragenen WBT Bau und Technik UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. Gf., Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ulrike Winning, Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 55.185,25 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
165 IN 143/21
Amtsgericht Essen, 26.06.2026
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