Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
COMPETITION PARTNER Promotion GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hanauer Landstraße 293, 60314 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 32885
Stammkapital
200.000,00 EUR
EUID
DEM1201.HRB32885
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 649/18 C-12-6
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Robert Schiebe
Adresse
Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung / Einwendungsfrist
09.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung aller Maßnahmen, die der Verkaufsförderung anderer Unternehmen dienen, insbesondere die Durchführung von Werbemaßnahmen, Verkaufsveranstaltungen und Informationsaktionen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Medien, Werbung & Marketing
Subbranche
Werbeagenturen
Geschäftstätigkeit
Durchführung von Werbemaßnahmen, Verkaufsveranstaltungen und Informationsaktionen zur Verkaufsförderung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMPETITION PARTNER Promotion GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 18.08.2026 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Bekanntmachung am 19.08.2026 veröffentlicht.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMPETITION PARTNER Promotion GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe hat die Schlussunterlagen eingereicht und eine Schlussverteilung angekündigt. Der verfügbare Massebestand beträgt 49.415,73 Euro abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und -v…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMPETITION PARTNER Promotion GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe hat die Schlussunterlagen eingereicht und eine Schlussverteilung angekündigt. Der verfügbare Massebestand beträgt 49.415,73 Euro abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und -verbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 7.766.949,82 Euro sind zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt. Zudem wurde ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung festgelegt, bis zu dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden können. Die Frist endet am 09.11.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 649/18 C-9-6 In dem Insolvenzverfahren COMPETITION PARTNER Promotion GmbH, Hanauer Landstraße 293, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 32885) hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 18.08.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fälli…
810 IN 649/18 C-9-6 In dem Insolvenzverfahren COMPETITION PARTNER Promotion GmbH, Hanauer Landstraße 293, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 32885) hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 18.08.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Competition Partner Promotion GmbH, Hanauer Landstraße 293, 60314 Frankfurt hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Frankfurt am Main, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 49.415,73, a…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Competition Partner Promotion GmbH, Hanauer Landstraße 293, 60314 Frankfurt hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Frankfurt am Main, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 49.415,73, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 7.766.949,82 zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Aktenzeichen: 810 IN 649/18 C-12-6, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 649/18 C-9-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMPETITION PARTNER Promotion GmbH, Hanauer Landstraße 293, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 32885), vertr. d.: Wolfhard Weese, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlun…
810 IN 649/18 C-9-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMPETITION PARTNER Promotion GmbH, Hanauer Landstraße 293, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 32885), vertr. d.: Wolfhard Weese, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 09.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 649/18 C-9-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMPETITION PARTNER Promotion GmbH, Hanauer Landstraße 293, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 32885), vertr. d.: Wolfhard Weese, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Au…
810 IN 649/18 C-9-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMPETITION PARTNER Promotion GmbH, Hanauer Landstraße 293, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 32885), vertr. d.: Wolfhard Weese, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 78.906,35 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich xxx geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 60 % auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.09.2026
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