Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ConnPeo GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 24498
EUID
DEU1206.HRB24498
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
203 IN 1948/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
18.02.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ConnPeo GmbH ist anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 24498 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Erik Berthel vertreten. Am 07.10.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Das Gericht hat die Zustellung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit auf den Insolvenzverwalter übertragen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ConnPeo GmbH ist eröffnet. Der Geschäftsführer Erik Berthel vertritt die Gesellschaft. Am 07.10.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt, woraufhin die Zustellung dieser Anzeige auf den Insolvenzverwalter übertragen wur…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ConnPeo GmbH ist eröffnet. Der Geschäftsführer Erik Berthel vertritt die Gesellschaft. Am 07.10.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt, woraufhin die Zustellung dieser Anzeige auf den Insolvenzverwalter übertragen wurde. Zuvor war am 16.01.2025 eine Entscheidung ergangen, die einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung für den 18.02.2025 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 3.011 des Amtsgerichts Chemnitz bestimmte. Auf der Tagesordnung stand die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zur Abgeltung einer offenen Kaufpreisforderung gegen die ConnPeo Sales GmbH in Höhe von 25.000,00 €. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 203 IN 1948/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ConnPeo GmbH, vertr. d. d. GF Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 24498
vertreten durch den Geschäftsführer Erik Berthel
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 07.10.2025 d…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 203 IN 1948/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ConnPeo GmbH, vertr. d. d. GF Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 24498
vertreten durch den Geschäftsführer Erik Berthel
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 07.10.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zustellung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 2 Satz 2 InsO wird auf den Insolvenzverwalter übertragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 203 IN 1948/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ConnPeo GmbH, vertr. d. d. GF Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 24498
vertreten durch den Geschäftsführer Erik Berthel
ergeht am 16.01.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Termi…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 203 IN 1948/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ConnPeo GmbH, vertr. d. d. GF Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 24498
vertreten durch den Geschäftsführer Erik Berthel
ergeht am 16.01.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum: Dienstag, 18.02.2025
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude: Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung/ Genehmigung zum Abschluss eines Vergleichs zur Abgeltung einer noch offenen Kaufpreisforderung gegen die ConnPeo Sales GmbH gegen Zahlung eines Betrages von 25.000,00 € in zwei aufeinanderfolgenden Monatsraten
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
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