Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SANMEDI GmbH ist anhängig. Die Schuldnerin hat am 02.10.2025 dem Insolvenzgericht Chemnitz die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SANMEDI GmbH ist am 07.01.2025 um 16:30 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Katrin Hahn bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 24.02.2025 bei der Insolvenzverwalterin an…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SANMEDI GmbH ist am 07.01.2025 um 16:30 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Katrin Hahn bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 24.02.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 07.04.2025 beim Amtsgericht Chemnitz einzureichen. Auf den Berichtstermin wurde verzichtet. Am 02.10.2025 hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 2167/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SANMEDI GmbH, vertr. d. d. GF Mandy Hartig Weststraße 11, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32404
vertreten durch die Geschäftsführerin Mandy Hartig
- hat die Insolvenzverwalterin dem …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 2167/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SANMEDI GmbH, vertr. d. d. GF Mandy Hartig Weststraße 11, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32404
vertreten durch die Geschäftsführerin Mandy Hartig
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 02.10.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 2167/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SANMEDI GmbH, vertr. d. d. GF Mandy Hartig Weststraße 11, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32404
vertreten durch die Geschäftsführerin Mandy Hartig
ergeht am 07.01.2025 nachfolgende E…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 2167/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SANMEDI GmbH, vertr. d. d. GF Mandy Hartig Weststraße 11, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32404
vertreten durch die Geschäftsführerin Mandy Hartig
ergeht am 07.01.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Handel mit Sanitärartikeln) wird am 07.01.2025 um 16:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin
Katrin Hahn
Dresdner Straße 86
09130 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444 39 0
Telefax: 0371 444 39 11
Email geschäftlich: info-ch@insares.de
Website: www.insares.de
bestellt.
3. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum 24.02.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 07.04.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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