Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SHD Bedachungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Hauptstraße 1, 66128 Saarbrücken
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 106172
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEV1109.HRB106172
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
111 IN 46/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
06.10.2025 , 15:40 Uhr
Prüfungstermin
30.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Führung eines Dachdeckereibetriebes.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Dach & Fassade
Geschäftstätigkeit
Führung eines Dachdeckereibetriebes
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat am 06.10.2025 um 15:40 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SHD Bedachungen GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106172 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Stefan Herbert Drumm vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank bestellt worden. Der Schuldnerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden, wodurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen ist. Die Schuldner der GmbH sind aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHD Bedachungen GmbH ist am 06.10.2025 durch das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, eröffnet worden. Mit dem Eröffnungsbeschluss sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden: Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHD Bedachungen GmbH ist am 06.10.2025 durch das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, eröffnet worden. Mit dem Eröffnungsbeschluss sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden: Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Schuldnerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden, wodurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen ist. Im weiteren Verfahrensverlauf sind nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft worden. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin am 30.09.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 46/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106172 eingetragenen SHD Bedachungen GmbH, Hauptstraße 1, 66128 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 46/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106172 eingetragenen SHD Bedachungen GmbH, Hauptstraße 1, 66128 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Herbert Drumm,
ist am 06.10.2025, um 15:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
111 IN 46/25
Amtsgericht Saarbrücken, 06.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 46/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106172 eingetragenen SHD Bedachungen GmbH, Hauptstraße 1, 66128 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan He…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 46/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106172 eingetragenen SHD Bedachungen GmbH, Hauptstraße 1, 66128 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Herbert Drumm,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
111 IN 46/25
Amtsgericht Saarbrücken, 02.09.2026
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