Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Convivo Life GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 18627
EUID
DEH1101.HRB18627
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
IN 2/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anhörung / Stellungnahmefrist
11.08.2024
Festsetzung Vergütung Gläubigerausschuss
12.01.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
27.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Life GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens sind von Mitgliedern des Gläubigerausschusses Anträge auf Festsetzung der Vergütung gestellt worden, zu denen die Verfahrensbeteiligten angehört wurden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Life GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Bremen hat im Rahmen des Verfahrens verschiedene Beschlüsse gefasst. Zunächst wurden die Verfahrensbeteiligten zur Anhörung über Anträge auf Festsetzung der Vergütung durch Mitglieder des Gläubigerausschusses angehört, wobei ei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Life GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Bremen hat im Rahmen des Verfahrens verschiedene Beschlüsse gefasst. Zunächst wurden die Verfahrensbeteiligten zur Anhörung über Anträge auf Festsetzung der Vergütung durch Mitglieder des Gläubigerausschusses angehört, wobei eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme von drei Wochen nach Wirksamwerden der Bekanntmachung gesetzt wurde. Später hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Zudem sind die Vergütung und Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder Bundesagentur für Arbeit sowie IT-Service Ortner festgesetzt worden. Die Beträge wurden gemäß den gesetzlichen Vorschriften berechnet, basierend auf Stundensätzen von 250,00 EUR bzw. 200,00 EUR. Die festgesetzten Vergütungsbeschlüsse sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Rechtsmittel gegen die Beschlüsse können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 2/23: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Life GmbH, Linzer Str. 8 - 10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 18627 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, (Geschäftsführer), sind von 2 Mitgliedern des Gläubigerausschusses Anträge auf Festsetzung der Vergütung gestell…
532 IN 2/23: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Life GmbH, Linzer Str. 8 - 10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 18627 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, (Geschäftsführer), sind von 2 Mitgliedern des Gläubigerausschusses Anträge auf Festsetzung der Vergütung gestellt worden. Zu diesen Anträgen werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Die vollständigen Anträge können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 11.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 2/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Life GmbH, Linzer Str. 8 - 10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 18627 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, Am Sandberg 6, 28832 Achim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bz…
532 IN 2/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Life GmbH, Linzer Str. 8 - 10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 18627 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, Am Sandberg 6, 28832 Achim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bremen, 27.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 2/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Life GmbH, Linzer Str. 8 - 10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 18627 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, Am Sandberg 6, 28832 Achim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Br…
532 IN 2/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Life GmbH, Linzer Str. 8 - 10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 18627 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, Am Sandberg 6, 28832 Achim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Bremen - Bremerhaven festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.01.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Bremen - Bremerhaven die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 12.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 2/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Life GmbH, Linzer Str. 8 - 10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 18627 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, Am Sandberg 6, 28832 Achim, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds IT-Service Ortner, vertr. d. Herrn Tobias Ortner, festges…
532 IN 2/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Life GmbH, Linzer Str. 8 - 10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 18627 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, Am Sandberg 6, 28832 Achim, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds IT-Service Ortner, vertr. d. Herrn Tobias Ortner, festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.07.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied IT-Service Ortner, vertr. d. Herrn Tobias Ortner, die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 12.01.2025
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