Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vega Beteiligungsgesellschaft Omega mbH & Co. KG ist mit dem Aktenzeichen 526 IN 22/18 im Amtsgericht Bremen anhängig. Im Verfahren wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer festgesetzt. Der verfügbare Massebestand beträgt 82.584,52 EUR, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 334.606,93 EUR zu berücksichtigen sind. Die Schlussverteilung soll erfolgen; das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt. Das Verfahren ist am 21.05.2026 gemäß § 207 InsO mangels Masse eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
526 IN 22/18: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vega Beteiligungsgesellschaft Omega mbH & Co. KG, Paul-Dessau-Straße 3 a, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 112445), vertr. d.: 1. Vega Beteiligungsgesellschaft Omega Verwaltungs mbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Brem…
526 IN 22/18: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vega Beteiligungsgesellschaft Omega mbH & Co. KG, Paul-Dessau-Straße 3 a, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 112445), vertr. d.: 1. Vega Beteiligungsgesellschaft Omega Verwaltungs mbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 11.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 11.07.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 526 IN 22/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vega Beteiligungsgesellschaft Omega mbH & Co. KG, Paul-Dessau-Straße 3 a, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 112445),
vertreten durch:
1. Vega Beteiligungsgesell…
Amtsgericht Bremen 11.07.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 526 IN 22/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vega Beteiligungsgesellschaft Omega mbH & Co. KG, Paul-Dessau-Straße 3 a, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 112445),
vertreten durch:
1. Vega Beteiligungsgesellschaft Omega Verwaltungs mbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Danica Stubbmann, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 5.350.191,20. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 11 Abs. 1 InsVV. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 20 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die Erschwernisse bei der Aufrechterhaltung des Schiffsbetriebs (Betriebsfortführung) bis zur Veräußerung und erhebliche Befassung mit ausländischem Recht mit nahezu ausschließlich in englischer Sprache geführte Korrespondenz.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
526 IN 22/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vega Beteiligungsgesellschaft Omega mbH & Co. KG, Paul-Dessau-Straße 3 a, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 112445), vertr. d.: 1. Vega Beteiligungsgesellschaft Omega Verwaltungs mbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), v…
526 IN 22/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vega Beteiligungsgesellschaft Omega mbH & Co. KG, Paul-Dessau-Straße 3 a, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 112445), vertr. d.: 1. Vega Beteiligungsgesellschaft Omega Verwaltungs mbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, c/o Hanse Trust GmbH & Co. KG, Böttcherstr. 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), wird gem. § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.
Amtsgericht Bremen, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
526 IN 22/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vega Beteiligungsgesellschaft Omega mbH & Co. KG, Paul-Dessau-Straße 3 a, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 112445), vertr. d.: 1. Vega Beteiligungsgesellschaft Omega Verwaltungs mbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin)…
526 IN 22/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vega Beteiligungsgesellschaft Omega mbH & Co. KG, Paul-Dessau-Straße 3 a, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 112445), vertr. d.: 1. Vega Beteiligungsgesellschaft Omega Verwaltungs mbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, c/o Hanse Trust GmbH & Co. KG, Böttcherstr. 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Beyer, Obernstr. 2 - 12, 28195 Bremen, Tel.: 0421/322 649 0, Fax: 0421/322 649 29, Internet: www.goerg-inso.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 82.584,52 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 334.606,93 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 20.03.2025
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