Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Parks GmbH ist eröffnet. Die Gläubigerversammlung ist für den 02.04.2026 um 11:00 Uhr im Saal 115 des Gerichtshauses (Neubau) in Bremen angesetzt. Auf der Tagesordnung steht die Anhörung und gegebenenfalls die Zustimmung der Gläubiger zur Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert. Sollte die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig sein, gilt die Zustimmung zu dieser besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO automatisch als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden und ein rechtzeitiges Erscheinen zwingend erforderlich ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Parks GmbH ist eröffnet. Der Sonderinsolvenzverwalter Dr. Malte Köster wurde mit der Prüfung und ggf. dem Abschluss sowie der Durchführung eines Kaufvertrags einschließlich der Abtretung einer Forderung in Höhe von 77.727,84 EUR an die Residenz Recklinghausen Betrieb…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Parks GmbH ist eröffnet. Der Sonderinsolvenzverwalter Dr. Malte Köster wurde mit der Prüfung und ggf. dem Abschluss sowie der Durchführung eines Kaufvertrags einschließlich der Abtretung einer Forderung in Höhe von 77.727,84 EUR an die Residenz Recklinghausen Betriebsgesellschaft mbH beauftragt. Die Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit wurden festgesetzt. Für die Gläubigerversammlung ist der Termin am 02.04.2026 um 11:00 Uhr im Gerichtshaus Bremen bestimmt, auf der Tagesordnung steht die Anhörung und ggf. Zustimmung zur Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 3/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Parks GmbH, Linzer Str. 8-10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 32916 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, Am Sandberg 6, 28832 Achim, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 02.04.2026, 11:00 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtsh…
532 IN 3/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Parks GmbH, Linzer Str. 8-10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 32916 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, Am Sandberg 6, 28832 Achim, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 02.04.2026, 11:00 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen.
Tagesordnung: Anhörung und ggfs. Zustimmung der Gläubiger
zu der Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert,
Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Amtsgericht Bremen, 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 3/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Parks GmbH, Linzer Str. 8-10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 32916 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, Am Sandberg 6, 28832 Achim, (Geschäftsführer), ist Dr. Malte Köster, Katharinenstr. 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 32 27 39 0, Fax: 0421 / 32 27 39 200, Int…
532 IN 3/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Parks GmbH, Linzer Str. 8-10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 32916 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, Am Sandberg 6, 28832 Achim, (Geschäftsführer), ist Dr. Malte Köster, Katharinenstr. 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 32 27 39 0, Fax: 0421 / 32 27 39 200, Internet: www.willmerkoester.de, zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung und ggfs. Abschluss und Durchführung eines Kaufvertrages einschließlich der damit verbundenen Abtretung der Forderung der Schuldnerin gegen die First Retail Projektentwicklung GmbH i.H.v. 77.727,84 EUR an die Residenz Recklinghausen Betriebsgesellschaft mbH (Amtsgericht Bremen, Geschäfts-Nr.: 532 IN 22/23).
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 17.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 3/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Parks GmbH, Linzer Str. 8-10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 32916 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Bremen - Bremerhaven, festgeset…
532 IN 3/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Parks GmbH, Linzer Str. 8-10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 32916 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Bremen - Bremerhaven, festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.01.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Bremen - Bremerhaven, die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 03.09.2024
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