Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cordier, Andreas
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Scheibenstraße 18, 76530 Baden-Baden
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 712428
Stammkapital
50.000,00 EUR
EUID
DEB8535.HRB712428
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 494/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. André Berbuer
Adresse
Franz-Zoller-Weg 5, 76547 Sinzheim
Termine & Fristen
Anordnung Schlusstermin
07.07.2026
Frist zur Stellungnahme
04.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Hotels und Gastronomieeinrichtungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Hotellerie & Tourismus
Subbranche
Hotels
Nebenbranche
Gastronomie
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Hotels und Gastronomieeinrichtungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Andreas Cordier Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Baden-Baden hat am 07.07.2026 die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zum 04.09.2026, schriftlich Stellung zu den Punkten Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie dem Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen zu nehmen. Hinsichtlich des Schlussverzeichnisses beschränkt sich die Überprüfung auf die Verfahrensweise gemäß §§ 189, 190, 191 InsO. Die Unterlagen sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Baden-Baden niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Andreas Cordier Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist anhängig. Das Amtsgericht Baden-Baden hat am 07.07.2026 die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit bis zum 04.09.2026 gegeben, sich schriftlich zur Schlussrech…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Andreas Cordier Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist anhängig. Das Amtsgericht Baden-Baden hat am 07.07.2026 die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit bis zum 04.09.2026 gegeben, sich schriftlich zur Schlussrechnung, dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie dem Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen zu äußern. Parallel dazu wurden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. André Berbuer festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte auf Basis eines Vermögenswerts in Höhe von 55.192,53 EUR gemäß der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Der vollständige Beschluss sowie die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (bei einem Wert über 300 Euro) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 494/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Andreas Cordier Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Scheibenstraße 18, 76530 Baden-Baden, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Cordier
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 712428
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
R…
11 IN 494/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Andreas Cordier Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Scheibenstraße 18, 76530 Baden-Baden, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Cordier
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 712428
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Dr. Simone Lenenbach, Ortenberger Straße 47, 77654 Offenburg, Gz.: 002745/22
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hat das Amtsgericht Baden-Baden am 07.07.2026 beschlossen:
Die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren wird angeordnet (§§ 196, 197 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zum 04.09.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen (hinsichtlich des Schlussverzeichnisses nur Überprüfung der Verfahrensweise §§ 189, 190, 191 InsO); die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Baden-Baden, Zimmer 207 - 209, nach telefonischer Terminvereinbarung niedergelegt.
Amtsgericht Baden-Baden, den 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 494/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Andreas Cordier Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Scheibenstraße 18, 76530 Baden-Baden, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Cordier
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 712428
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:…
11 IN 494/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Andreas Cordier Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Scheibenstraße 18, 76530 Baden-Baden, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Cordier
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 712428
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Dr. Simone Lenenbach, Ortenberger Straße 47, 77654 Offenburg, Gz.: 002745/22
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. André Berbuer, Franz-Zoller-Weg 5, 76547 Sinzheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 11.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 55.192,53 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 10, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
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