Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FISCHER GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Am Waldeck 6, 77855 Achern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 220904
Stammkapital
1.500.000,00 EUR
EUID
DEB8535.HRB220904
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 58/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl
Termine & Fristen
Amtshandlung
19.09.2012
Anordnung Schlusstermin
08.07.2026
Fristende Stellungnahme
09.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Kunststoffen jeglicher Art sowie die Durchführung von Transporten und deren Vermittlung sowie allgemeine Logistik. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, Kooperationen jedweder Art mit anderen Unternehmen mit Sitz innerhalb oder außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland einzugehen, Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenzufassen, Unternehmensverträge jedweder Art mit anderen Unternehmen abzuschließen und/oder ihren Betrieb ganz oder teilweise in Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, auszugliedern oder verbundenen Unternehmen zu überlassen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Chemie & Kunststoffe
Subbranche
Kunststoffverarbeitung
Nebenbranche
Transport & Logistik
Geschäftstätigkeit
Herstellung und Vertrieb von Kunststoffen sowie Durchführung und Vermittlung von Transporten und Logistik
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FISCHER GmbH ist eröffnet. Es sind nicht nachrangige Insolvenzforderungen in Höhe von 9.426.122,93 EURO festgestellt worden. Eine zur Verteilung zur Verfügung stehende Masse in Höhe von 37.153,90 EURO ist vorhanden. Das Amtsgericht Baden-Baden hat am 08.07.2026 die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wird Gelegenheit bis zum 09.09.2026 gegeben, sich schriftlich zur Schlussrechnung, dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie dem Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen zu äußern.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FISCHER GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Baden-Baden ist. Der Geschäftsführer Stephan Fischer vertritt die Schuldnerin. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsg…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FISCHER GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Baden-Baden ist. Der Geschäftsführer Stephan Fischer vertritt die Schuldnerin. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart bestellt. Es ist eine zur Verteilung zur Verfügung stehende Masse in Höhe von 37.153,90 EURO vorhanden. Es sind 9.426.122,93 EURO nicht nachrangige Insolvenzforderungen festgestellt worden. Am 08.07.2026 hat das Amtsgericht Baden-Baden die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit bis zum 09.09.2026 schriftlich Stellung zu nehmen. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl aus Achern, festgesetzt. Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 19.09.2012 aus. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Gesamtbetrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 58/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FISCHER GmbH, Am Waldeck 6, 77855 Achern, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Fischer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 220904
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellscha…
11 IN 58/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FISCHER GmbH, Am Waldeck 6, 77855 Achern, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Fischer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 220904
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart, Gz.: GMH-SAR-FIG003
Es ist eine zur Verteilung zur Verfügung stehende Masse in Höhe von 37.153,90 EURO vorhanden. Es sind 9.426.122,93 EURO nicht nachrangige Insolvenzforderungen festgestellt worden. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Baden-Baden- Insolvenzgericht Zimmer 207 zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Baden-Baden, den 08.07.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 58/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FISCHER GmbH, Am Waldeck 6, 77855 Achern, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Fischer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 220904
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellscha…
11 IN 58/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FISCHER GmbH, Am Waldeck 6, 77855 Achern, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Fischer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 220904
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart, Gz.: GMH-SAR-FIG003
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hat das Amtsgericht Baden-Baden am 08.07.2026 beschlossen:
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Die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren wird angeordnet (§§ 196, 197 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zum 09.09.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen (hinsichtlich des Schlussverzeichnisses nur Überprüfung der Verfahrensweise §§ 189, 190, 191 InsO);
.Hinweis :
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Baden-Baden, Zimmer 207 - 209, niedergelegt; eine Akteneinsicht bitten wir einige Tage vorher mit der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts telefonisch abzusprechen.
Amtsgericht Baden-Baden, den 08.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 58/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FISCHER GmbH, Am Waldeck 6, 77855 Achern, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Fischer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 220904
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellsc…
11 IN 58/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FISCHER GmbH, Am Waldeck 6, 77855 Achern, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Fischer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 220904
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart, Gz.: GMH-SAR-FIG003
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Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Dirk Pehl, Achern, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter wurden festgesetzt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden Vergütung und Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Gesamtbetrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe :
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit 19.09.2012 aus. Er hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, §§ 1, 3 InsVV).
Bei Beendigung des Verfahrens errechnet sich die Insolvenzverwaltervergütung aus einem Wert der Insolvenzmasse von 194.837,71 EURO. Der Regelsatz der Vergütung nach § 2 Ins VV beträgt demnach XXXX EURO.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung aufgrund einer Konzernverflechtung mit weiteren verbundenen Gesellschaften ist eine Erhöhung der Regelvergütung um 15 % gerechtfertigt. Daher war die Regelvergütung in Höhe von XXXX EURO festzusetzen.
Wegen der Verwertung von Absonderungsgut musste eine Vergleichsberechnung für die Vergütung erstellt werden. Der daraus folgende maximale Mehrbetrag gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV beträgt XXXX EURO. Somit war die Regelvergütung unter Berücksichtigung der Absonderungsrechte in Höhe von insgesamt XXXX EURO entstanden.
Der Insolvenzverwalter hat bezüglich der Auslagen den Pauschsatz begrenzt auf 30 % der Regelvergütung zuzüglich Zustellungsauslagen aufgrund der Übertragung von Zustellungen gemäß § 8 Absatz 3 InsO geltend gemacht.
Vergütung und Auslagen waren gemäß § 7 InsVV mit der Umsatzsteuer in Höhe von 19 % zu bemessen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.03.2026 verwiesen.
Die Beteiligten hatten Gelegenheit, zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Die zum Abschluss des Verfahrens vorhandene Insolvenzmasse beträgt XXXX EURO. Somit ist die Verwaltervergütung aus der Insolvenzmasse gedeckt und kann aus dieser entnommen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 10.09.2026
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