Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CosiFan Computersysteme GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Melscher Straße 1, 04299 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 3412
EUID
DEU1308.HRB3412
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 2155/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik
Kanzlei
Tiefenbacher
Adresse
Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig
Telefon
0341 99 38 77 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
29.01.2026 , 08:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.02.2026
Berichtstermin
25.03.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
25.03.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung und die Produktion von IT-Technik und Software sowie der Handel damit, die Projektierung von IT-Systemen und der technische Service.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CosiFan Computersysteme GmbH ist am 29.01.2026 um 08:50 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 25.02.2026. Für den 25.03.2026 sind sowohl der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung als auch der Prüfungstermin für angemeldete Forderungen anberaumt. In der anberaumten Gläubigerversammlung beantragt die Insolvenzverwalterin die Genehmigung des Verkaufs des Unternehmens im Rahmen eines Asset Deals an die d-Vision Medienproduktion GmbH zu einem Gesamtkaufpreis von 18.645,00 Euro netto.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2155/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CosiFan Computersysteme GmbH, Melscherstraße 1, 04299 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 3412
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Reichelt
beantragt die Insolvenzverwalterin in der anberaumten Gläubi…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2155/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CosiFan Computersysteme GmbH, Melscherstraße 1, 04299 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 3412
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Reichelt
beantragt die Insolvenzverwalterin in der anberaumten Gläubigerversammlung am 25.03.2026 die Genehmigung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO) folgenden Antrags:
den Verkauf des Unternehmens (good will, Domain, angearbeitete Aufträge, Teile des Sachanlagevermögens und Vorräte) im Rahmen eines asset deals an die d-Vision Medienproduktion GmbH, vertr. durch die Geschäftsführer Jens Reichelt, Melscher Straße 1, 04299 Leipzig, zu folgenden Kaufpreisen zu genehmigen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO):
Kundenstamm € 4.000,00 netto
Domain CosiFan.de € 1.000,00 netto
Sachanlagevermögen € 9.125,00 netto
Vorräte € 2.500,00 netto
Angearbeitete Aufträge € 2.020,00 netto
Gesamt: € 18.645,00 netto
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2155/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CosiFan Computersysteme GmbH, Melscherstraße 1, 04299 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 3412
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Reichelt
- wurde am 29.01.2026 um 08:50 Uhr das Insolvenzverfahren er…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2155/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CosiFan Computersysteme GmbH, Melscherstraße 1, 04299 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 3412
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Reichelt
- wurde am 29.01.2026 um 08:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik, Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig, Email geschäftlich: Jakubik@tiefenbacher.de Telefax: 0341 99 38 77 20 Telefon geschäftlich: 0341 99 38 77 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 25.02.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der bisherigen oder Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung der Insolvenzverwalterin gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch die Insolvenzverwalterin gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 25.03.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 25.03.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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