Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Green-Tech Building Participation AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Lindberghring 8, 33142 Büren
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 30124
EUID
DEU1308.HRB30124
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 2148/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
18.04.2024 , 16:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.05.2024
Berichtstermin
23.07.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
23.07.2024 , 10:00 Uhr
Fristende schriftliches Verfahren
21.01.2025
Gegenstand des Unternehmens
Sämtliche Ingenieurdienstleistungen (Projektsteuerungs-, Planungs- und Baubegleitungstätigkeiten sowie gutachterliche Leistungen) insbesondere auf folgenden Gebieten: - Erkundung und Bewertung; Planung und Durchführung von Schadstoffuntersuchungen in Gebäuden, Boden, Bodenluft und Grundwasser - Vorbereitung und Planung von Abbruchvorhaben einschließlich baubegleitende Altlastensanierung - Planung und Begleitung von Altlastensanierungen, Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen sowie Hochbaumaßnahmen - Geologie, Hydrogeologie, Rohstoffe; - Erarbeitung von Monitoringkonzepten - Baugrunderkundung - Erstellen von Umweltverträglichkeitsstudien und Machbarkeitsstudien - Erstellen von Energiekonzepten und Planung der Energieversorgung - Allgemeine Consultingleistungen zu den o.g. Themen sowie technische Arbeiten zur Probenahme und Analytik (Boden, Grundwasser und Bodenluft). Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen, die mit dem vorstehenden Zweck im weitesten Sinne im Zusammenhang stehen oder diesem zu dienen geeignet sind. Der Gegenstand des Unternehmens soll weiterhin die Verwaltung eigenen Vermögens sowie Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sein.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green-Tech-Building Participation AG ist am 18.04.2024 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. h.c. Rainer M. Bähr, der mit einem allgemeinen Zustimmungsvorbehalt ausgestattet wurde. Die Forderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 24.05.2024 anzumelden. Ein ursprünglich für den 25.06.2024 anberaumter Berichts- und Prüfungstermin ist aufgehoben worden. Der neue Termin für die Gläubigerversammlung sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist auf den 23.07.2024 festgelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green-Tech-Building Participation AG ist am 18.04.2024 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. h.c. Rainer M. Bähr, der mit einem allgemeinen Zustimmungsvorbehalt ausgestattet wurde. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green-Tech-Building Participation AG ist am 18.04.2024 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. h.c. Rainer M. Bähr, der mit einem allgemeinen Zustimmungsvorbehalt ausgestattet wurde. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 24.05.2024. Ein ursprünglich für den 25.06.2024 anberaumter Berichts- und Prüfungstermin wurde aufgehoben und auf den 23.07.2024 neu terminiert. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein schriftliches Verfahren angeordnet, um über Vergleiche mit Herrn Daniel Großmann sowie mehreren Gesellschaften der GRP-Gruppe ab dem 23.12.2024 zu beschließen. Die Frist zur Einreichung von Anträgen und Stellungnahmen hierzu endete am 21.01.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2148/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green-Tech-Building Participation AG, Peterssteinweg 10, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30124
vertreten durch den Vorstand Louis Fabio Lübke
Die um 40 % Zuschläge erhöhte Regelvergütung des vorl…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2148/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green-Tech-Building Participation AG, Peterssteinweg 10, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30124
vertreten durch den Vorstand Louis Fabio Lübke
Die um 40 % Zuschläge erhöhte Regelvergütung des vorläufigen Verwalters wurde per Beschluss am 25.02.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR. Dieser Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet bis zu einem Beschwerdewert von 300,00 € die befristete Rechtspflegererinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG bzw. ab 300,01 € die sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO statt.
Ein Rechtsmittel ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Das Rechtsmittel wird durch Einreichung einer Rechtsmittelschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Ein Rechtsmittel kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Das Rechtsmittel soll begründet werden.
Ein Rechtsmittel kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss:
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130 a Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können aufgerufen werden über folgendes Internetportal:
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2148/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Green-Tech-Building Participation AG, Peterssteinweg 10, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30124
vertreten durch den Vorstand Louis Fabio Lübke
wird heute, am 22.01.2024 um 14.00 Uhr zur …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2148/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Green-Tech-Building Participation AG, Peterssteinweg 10, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30124
vertreten durch den Vorstand Louis Fabio Lübke
wird heute, am 22.01.2024 um 14.00 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse angeordnet:
1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. jur. h. c. Rainer M. Bähr,
Volksgartenstraße 39, 04347 Leipzig, Telefon geschäftlich 0341 486930, Email geschäftlich leipzig@hww.eu, Telefax 0341 4869393 bestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 2 InsO).
2. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in Besitz zu nehmen und Forderungen der Schuldnerin, auch Bankguthaben, einzuziehen.
Er wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter auf eigenen Namen für die zukünftige Masse neue Konten (sog. Insolvenzsonderkonten) zu eröffnen und hierüber zu verfügen sowie in Bezug auf hier-durch entstehende Kosten und gegebenenfalls anfallende Zinsen Verbindlichkeiten im Rang von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
4. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, einzuziehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insol-venzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-eu-ropa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2148/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green-Tech-Building Participation AG, Peterssteinweg 10, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30124
vertreten durch den Vorstand Louis Fabio Lübke
- wurde am 18.04.2024 um 16:30 Uhr das Insolvenzverfa…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2148/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green-Tech-Building Participation AG, Peterssteinweg 10, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30124
vertreten durch den Vorstand Louis Fabio Lübke
- wurde am 18.04.2024 um 16:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. jur. h.c. Rainer M. Bähr, Volksgartenstraße 39, 04347 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 486930 Email geschäftlich: leipzig@hww.eu Telefax: 0341 4869393
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 24.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Termin der Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über
- die Beibehaltung des bisherigen Insolvenzverwalters oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
- die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
- den Fortgang des Verfahrens, insbesondere die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände gemäß § 149 InsO
- die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
- die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO
- einen Antrag auf Anordnung oder auf Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 25.06.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 25.06.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2148/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green-Tech-Building Participation AG, Peterssteinweg 10, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30124
vertreten durch den Vorstand Louis Fabio Lübke
ergeht am 11.06.2024 nachfolgende Entscheidung:
Der f…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2148/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green-Tech-Building Participation AG, Peterssteinweg 10, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30124
vertreten durch den Vorstand Louis Fabio Lübke
ergeht am 11.06.2024 nachfolgende Entscheidung:
Der für Dienstag, den 25.06.2024 um 10.00 Uhr anberaumte Berichts- und Prüftermin (1. Gläubigerversammlung) wird aufgehoben.
1.) Der für den 25.06.2024 um 10.00 Uhr anberaumte und mit heutigem Beschluss aufge-
hobene Berichts- und Prüftermin im o.g. Verfahren wird neu terminiert.
2.) Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Dienstag, den 23.07.2024 um 10.00 Uhr im Saal 056 (EG) des Amtsgerichts Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 in 04275 Leipzig.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die befristete Rechtspflegererinnerung (im Folgenden Erinnerung) nach § 11 Abs. 2 RPflG statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss:
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130 a Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können aufgerufen werden über folgendes Internetportal:
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2148/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green-Tech-Building Participation AG, Peterssteinweg 10, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30124
vertreten durch den Vorstand Louis Fabio Lübke
- wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Anträg…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2148/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green-Tech-Building Participation AG, Peterssteinweg 10, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30124
vertreten durch den Vorstand Louis Fabio Lübke
- wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über die
1. Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem mit Herrn Daniel Großmann geschlossenen Vergleich vom 23.12.2024, worin die von der Schuldnerin gehaltenen Anteil an der "Rittergut Grundstücksverwaltung GmbH" gegen Besserungsschein eingezogen werden und
2. Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem mit:
a) Herrn Daniel Großmann
b) der IPE Immobilienprojekt Elsterhöfe I GmbH & Co. KG GmbH
c) der GRP 1 Immobilienprojekt GmbH & Co. KG
d) der GRP Holding GmbH e) der GRP 6 Immobilienprojekt GmbH & Co. KG und
f) der Delitzscher Grundstücksverwaltungs GmbH
geschlossenen Vergleichs vom 23.12.2024, worin gegenseitige Ansprüche gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages von insgesamt EUR 213.627,15 abgegolten werden
sind schriftlich bis zum 21.01.2025 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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