Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CPL cars, parts & logistic Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Vulkanstraße 13, 56727 Sankt Johann
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 26342
EUID
DET2210V.HRB26342
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 151/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
23.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung von Handelsgesellschaften, insbesondere der CPL cars, parts & logistic GmbH & Co. KG
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CPL cars, parts & logistic Verwaltungs GmbH ist am 23.01.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin das Recht auf sofortige Beschwerde zu, die innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mayen eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 151/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CPL cars, parts & logistic Verwaltungs GmbH, Vulkanstr. 13, 56727 Sankt Johann b. Mayen (AG Koblenz, HRB 26342), vertr. d.: Stefanie Hermes, c/o CPL cars, parts & logistic Verwaltungs GmbH, Vulkanstr. 13, 56727 Sankt Johann b. Mayen, (Gesellschafterin)…
7 IN 151/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CPL cars, parts & logistic Verwaltungs GmbH, Vulkanstr. 13, 56727 Sankt Johann b. Mayen (AG Koblenz, HRB 26342), vertr. d.: Stefanie Hermes, c/o CPL cars, parts & logistic Verwaltungs GmbH, Vulkanstr. 13, 56727 Sankt Johann b. Mayen, (Gesellschafterin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Mayen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mayen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 23.01.2026
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