Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Malerfachbetrieb Farbenwerk GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Mainzerstraße 7, 56410 Horressen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 27069
EUID
DET2214V.HRB27069
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 265/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Netzel
Kanzlei
Brinkmann & Partner
Adresse
Ernst-Abbe-Straße 4, 56070 Koblenz
Telefon
0261 973819-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.01.2026 , 10:00 Uhr
Aufhebung
07.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Malerbetrieb/Malerarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malerfachbetrieb Farbenwerk GmbH, Montabaur-Horressen, wurde durch den Antrag eingeleitet. Am 28.01.2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Netzel bestellt worden. Am 07.05.2026 ist der Beschluss vom 28.01.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 265/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Malerfachbetrieb Farbenwerk GmbH, Mainzer Straße 7, 56410 Montabaur-Horressen (AG Montabaur, HRB 27069), vertr. d.: Sergej Flato, (Geschäftsführer), ist am 28.01.2026 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet…
14 IN 265/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Malerfachbetrieb Farbenwerk GmbH, Mainzer Straße 7, 56410 Montabaur-Horressen (AG Montabaur, HRB 27069), vertr. d.: Sergej Flato, (Geschäftsführer), ist am 28.01.2026 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Netzel, Brinkmann & Partner, Ernst-Abbe-Straße 4, 56070 Koblenz, Tel.: 0261 973819-0, Fax: 0261 973819-11, E-Mail: koblenz@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 28.01.2026
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Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 265/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Malerfachbetrieb Farbenwerk GmbH, Mainzer Straße 7, 56410 Montabaur-Horressen (AG Montabaur, HRB 27069), vertr. d.: Sergej Flato, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 28.01.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 07.05.2026 aufgehobe…
14 IN 265/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Malerfachbetrieb Farbenwerk GmbH, Mainzer Straße 7, 56410 Montabaur-Horressen (AG Montabaur, HRB 27069), vertr. d.: Sergej Flato, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 28.01.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 07.05.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 07.05.2026
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