Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Craft Beer Rockstars GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRB 17312
EUID
DEX1721R.HRB17312
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
53a IN 19/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marcus Janca
Adresse
Hafenstraße 1a, 23568 Lübeck
Termine & Fristen
Frist zum Vergleich
23.08.2024
Prüfungsstichtag
17.12.2024
Frist zur Stellungnahme Schlusstermin
10.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Craft Beer Rockstars GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Micha Reese, wird vom Amtsgericht Lübeck (HRB 17312 HL) behandelt. Zunächst wurde die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 196 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten bis zum 10.08.2026 Gelegenheit, Stellungnahmen, Einwendungen oder Anträge zu den Punkten der Schlussrechnung, dem Schlussverzeichnis, nicht verwertbaren Gegenständen sowie Vergütungsanträgen einzureichen. Im weiteren Verlauf ist die Schlussverteilung erfolgt. Nach dem auf der Geschäftsstelle niedergelegten Verzeichnis betrugen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 152.912,85 €. Zur Verteilung stand ein Betrag von 29.140,37 € zur Verfügung, wovon Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters abzusetzen sind.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Craft Beer Rockstars GmbH ist eröffnet. Im August 2024 wurde ein Vergleich mit dem Geschäftsführer Micha Reese beantragt, bei dem Zahlungsansprüche in Höhe von 70.444,85 EUR gegen eine Vergleichssumme erledigt werden sollten. Später im Jahr 2026 ordnete das Amtsgericht Lübec…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Craft Beer Rockstars GmbH ist eröffnet. Im August 2024 wurde ein Vergleich mit dem Geschäftsführer Micha Reese beantragt, bei dem Zahlungsansprüche in Höhe von 70.444,85 EUR gegen eine Vergleichssumme erledigt werden sollten. Später im Jahr 2026 ordnete das Amtsgericht Lübeck die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren an. Dabei wurden Gläubigern Fristen zur Stellungnahme und Einreichung von Einwendungen gesetzt. Die Schlussverteilung ist für den 17.06.2026 angekündigt. Nach dem Verzeichnis betragen die teilnehmenden Forderungen 152.912,85 EUR, während ein Verteilungsbetrag von 29.140,37 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Craft Beer Rockstars GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Schritte im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Zunächst wurde die Zustimmung zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Craft Beer Rockstars GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Schritte im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Zunächst wurde die Zustimmung zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über einen Vergleich mit dem Geschäftsführer Micha Reese auf Zahlung einer Vergleichssumme angeordnet, wobei Einwendungen bis zum 23.08.2024 möglich waren. Im Anschluss erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren, wobei der Prüfungsstichtag der 17.12.2024 war und Widersprüche bis zu diesem Datum eingelegt werden mussten. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung. Zur Verteilung stehende Forderungen belaufen sich auf 152.912,85 €, während ein Betrag von 29.140,37 € zur Verfügung steht. Hiervon sind noch Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters abzusetzen. Der Termin für die Vornahme der Schlussverteilung ist im schriftlichen Verfahren angeordnet worden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Craft Beer Rockstars GmbH ist eröffnet. Der vorläufige und spätere endgültige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marcus Janca. Im August 2024 wurde ein Vergleich mit dem Geschäftsführer Micha Reese beantragt, bei dem eine Vergleichssumme von 15.000 EUR (reduzierbar auf 6.00…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Craft Beer Rockstars GmbH ist eröffnet. Der vorläufige und spätere endgültige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marcus Janca. Im August 2024 wurde ein Vergleich mit dem Geschäftsführer Micha Reese beantragt, bei dem eine Vergleichssumme von 15.000 EUR (reduzierbar auf 6.000 EUR) gezahlt werden sollte, wodurch Forderungen in Höhe von 70.444,85 EUR erledigt wurden. Die Frist zur Stellungnahme hierzu endete am 23.08.2024. Im November 2024 erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren mit einem Prüfungsstichtag am 17.12.2024. Im Juni und September 2026 wurden die Vergütungen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Schlussverteilung, für die ein Betrag von 29.140,37 EUR zur Verfügung steht, während annehmbare Forderungen in Höhe von 152.912,85 EUR festgestellt wurden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Craft Beer Rockstars GmbH, Hüxstraße 75, 23552 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Micha Reese
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 17312 HL
- Schuldnerin -
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des A…
53a IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Craft Beer Rockstars GmbH, Hüxstraße 75, 23552 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Micha Reese
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 17312 HL
- Schuldnerin -
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lübeck niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 152.912,85 €.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 29.140,37 € zur Verfügung.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des vorläufigen bzw. endgütigen Insolvenzverwalters.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Craft Beer Rockstars GmbH, Hüxstraße 75, 23552 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Micha Reese
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 17312 HL
- Schuldnerin -
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Die…
53a IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Craft Beer Rockstars GmbH, Hüxstraße 75, 23552 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Micha Reese
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 17312 HL
- Schuldnerin -
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO wird angeordnet für:
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Schuldners zum Vergütungsantrag für die vorläufige Verwaltung und den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.08.2026 zu den vorgenannten Punkten beim Insolvenzgericht schriftlich Stellung zu nehmen, Einwendungen vorzubringen oder Anträge zu stellen.
Hinweise:
Die Unterlagen zur Rechnungslegung, der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jerusalemsberg 8, 23568 Lübeck, Zimmer 201 bis 205, eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Craft Beer Rockstars GmbH, Hüxstraße 75, 23552 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Micha Reese
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 17312 HL
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gl…
53a IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Craft Beer Rockstars GmbH, Hüxstraße 75, 23552 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Micha Reese
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 17312 HL
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Herrn Micha Reese auf Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 15.000,00 EUR, die sich bei vollständiger Zahlung bis zum 02.09.2024 oder bis zum Ablauf von vier Wochen nach Bestätigung dieses Vergleichs durch die Gläubigerversammlung auf 6.000,00 EUR reduziert. Durch den Vergleich werden Zahlungsansprüche gegen Herrn Reese in Höhe von 70.444.85 EUR erledigt.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.08.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 02.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Craft Beer Rockstars GmbH, Hüxstraße 75, 23552 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Micha Reese
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 17312 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen…
53a IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Craft Beer Rockstars GmbH, Hüxstraße 75, 23552 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Micha Reese
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 17312 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 29-39 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 17.12.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 19.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Craft Beer Rockstars GmbH, Hüxstraße 75, 23552 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Micha Reese
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 17312 HL
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsa…
53a IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Craft Beer Rockstars GmbH, Hüxstraße 75, 23552 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Micha Reese
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 17312 HL
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marcus Janca, Hafenstraße 1a, 23568 Lübeck, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 04.06.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 42.996,67 EUR auszugehen. In dem Betrag sind zu erwartende Vorsteuererstattungen in Höhe von insgesamt 3.558,91 EUR aus der Vergütung für die vorläufige Verwaltung und das eröffnete Verfahren enthalten.
Der Insolvenzverwalter beantragt aufgrund seiner Tätigkeit im vorläufigen Verfahren ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -BETRAG %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 04.06.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um - BETRAG % gerechtfertigt, da der Insolvenzverwalter bereits als vorläufiger Verwalter tätig geworden war.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 03.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Craft Beer Rockstars GmbH, Hüxstraße 75, 23552 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Micha Reese
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 17312 HL
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwal…
53a IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Craft Beer Rockstars GmbH, Hüxstraße 75, 23552 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Micha Reese
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 17312 HL
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marcus Janca, Hafenstraße 1a, 23568 Lübeck, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters für die vorläufige Verwaltung vom 04.06.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 36.917,34 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt für die Betriebsfortführung eine Erhöhung des Regelsatzes um BETRAG %. Da die Masse durch die Betriebsfortführung um 5.227,68 EUR gemehrt worden ist, hat der Insolvenzverwalter eine Vergleichsberechnung vorgenommen und im Ergebnis einen Zuschlag von BETRAG % geltend gemacht.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 04.06.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um BETRAG % gerechtfertigt. Der vorläufige Verwalter hat den Betrieb mit zwölf Angestellten an drei Standorten über einen Zeitraum von ca. 2 Monaten fortgeführt. Die Betriebsfortführung gehört regelmäßig nicht zu den Regelaufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters. Der beantragte Zuschlag ist angemessen.
Gemäß BGH - IX ZB 143/08 - ist jedoch der Zuschlag auf BETRAG% zu reduzieren.
Dieser errechnet sich wie folgt:
(Regelvergütung aus nicht erhöhter Masse x BETRAG (BETRAG vorl. Verw. + BETRAG%) - Regelvergütung aus erhöhter Masse x BETRAG) : (Regelvergütung aus erhöhter Masse : BETRAG) = x % (festzusetzender Zuschlag)
Die Regelvergütung aus nicht erhöhter Masse (= BETRAG EUR) beträgt BETRAG EUR. Die Regelvergütung für die vorläufige Verwaltung plus Zuschlag ergibt BETRAG EUR (BETRAG EUR x BETRAG).
Die Regelvergütung aus der Masse inklusive Massemehrung aus Betriebsfortführung beträgt BETRAG EUR, für die vorläufige Verwaltung somit BETRAG EUR.
BETRAG - BETRAG = BETRAG : BETRAG = BETRAG%
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 03.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.