Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenGsR 301
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cramer Jungpflanzen eGbR
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
eGbR
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo GsR 301
EUID
DER2307.GsR301
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 4/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Schmidt
Adresse
Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
27.05.2026 , 10:30 Uhr
Prüfungsstichtag
16.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cramer Jungpflanzen eGbR, Wüstener Straße 70, 32108 Bad Salzuflen (eingetragen im Register des Amtsgerichts Lemgo unter GsR 301), ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Schmidt bestellt. Im Rahmen des Verfahrens findet eine Prüfung der nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren statt. Der Prüfungsstichtag ist der 16.0HL2026. Ein Termin zur Gläubigerversammlung ist für den 27.05.2026 um 10:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Detmold anberaumt. Gegenstand der Versammlung ist die Beschlussfassung über eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters, konkret der Abschluss eines Vergleichs zur Abgeltung von Haftungsansprüchen gegenüber den drei Gesellschaftern gegen Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 25.000 Euro.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 4/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter GsR 301 eingetragenen Cramer Jungpflanzen eGbR, Wüstener Straße 70, 32108 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Alexander Cramer, Herrn Martin Cramer und He…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 4/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter GsR 301 eingetragenen Cramer Jungpflanzen eGbR, Wüstener Straße 70, 32108 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Alexander Cramer, Herrn Martin Cramer und Herrn Ludgerus Josef Cramer
Geschäftszweig: Gartenbau - Produktion von Zierpflanzen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss eines Vergleichs zur Abgeltung von Haftungsansprüchen gegenüber den drei Gesellschaftern gegen Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 25.000 Euro, bestimmt auf
Mittwoch, 27.05.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Detmold, Gerichtsstraße 6 (Nebengebäude), 32756 Detmold, Erdgeschoss, Sitzungssaal N 12.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 4/25
Amtsgericht Detmold, 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 4/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter GsR 301 eingetragenen Cramer Jungpflanzen eGbR, Wüstener Straße 70, 32108 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Alexander Cramer, Herrn Martin Cramer und He…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 4/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter GsR 301 eingetragenen Cramer Jungpflanzen eGbR, Wüstener Straße 70, 32108 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Alexander Cramer, Herrn Martin Cramer und Herrn Ludgerus Josef Cramer
Geschäftszweig: Gartenbau - Produktion von Zierpflanzen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 4/25
Amtsgericht Detmold, 16.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.