Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
T + T Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bornheimer Straße 127, 53119 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 26006
EUID
DER3201.HRB26006
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 136/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Benno Goost
Adresse
Wilhelmstr. 23a, 53111 Bonn
Telefon
0228/92983045
Termine & Fristen
Eröffnung
24.01.2024 , 10:09 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.03.2024
Prüfungstermin
19.04.2024
Prüfungsstichtag
09.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Hausmeisterservice, insbesondere Instandsetzung und -haltung, Winterdienst, Gartenpflege, und Kleintransporte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der T + T Service GmbH ist am 24.01.2024 um 10:09 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Anträge einer Gläubigerin vom 27.10.2023 sowie der Schuldnerin vom 12.12.2023. Zugleich wurden die Verfahren 96 IN 136/23 und 96 IN 151/23 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Benno Goost ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endete am 04.03.2024. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wurde verzichtet. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung war, fand am 19.04.2024 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 09.06.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 136/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26006 eingetragenen T + T Service GmbH, Schulstr. 28, 53127 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Thomas, Schulstr. 28, 53127 Bonn
wird…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 136/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26006 eingetragenen T + T Service GmbH, Schulstr. 28, 53127 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Thomas, Schulstr. 28, 53127 Bonn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
96 IN 136/23
Amtsgericht Bonn, 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 136/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26006 eingetragenen T + T Service GmbH, Schulstr. 28, 53127 Bonn, frühere Anschrift: Bornheimer Str. 127, 53119 Bonn,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Thomas, Schulstr. 28…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 136/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26006 eingetragenen T + T Service GmbH, Schulstr. 28, 53127 Bonn, frühere Anschrift: Bornheimer Str. 127, 53119 Bonn,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Thomas, Schulstr. 28, 53127 Bonn
Geschäftszweig: Hausmeisterservice, insbesondere Instandsetzung und -haltung, Winterdienst, Gartenpflege, und Kleintransporte
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.01.2024, um 10:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 12.12.2023 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 96 IN 136/23 und 96 IN 151/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Benno Goost, Wilhelmstr. 23a, 53111 Bonn, Telefon: 0228/92983045, Fax: 022892982766.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 19.04.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 19.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
96 IN 136/23
Bonn, 24.01.2024
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