Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CTV-Immobilien und Armaturenvertriebs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 40432
EUID
DET2408V.HRB40432
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 30/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Hans-Jürgen Kopf
Termine & Fristen
Aufhebung
18.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CTV-Immobilien und Armaturenvertriebs GmbH, Konrad-Zuse-Straße 5, 54552 Nerdlen, vertr. d. den Geschäftsführer Hans-Jürgen Kopf (AG Wittlich, HRB 40432), ist am 18.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 30/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CTV-Immobilien und Armaturenvertriebs GmbH, Konrad-Zuse-Straße 5, 54552 Nerdlen, vertr. d. den Geschäftsführer Hans-Jürgen Kopf (AG Wittlich, HRB 40432), vertr. d.: Hans-Jürgen Kopf, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussver…
7a IN 30/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CTV-Immobilien und Armaturenvertriebs GmbH, Konrad-Zuse-Straße 5, 54552 Nerdlen, vertr. d. den Geschäftsführer Hans-Jürgen Kopf (AG Wittlich, HRB 40432), vertr. d.: Hans-Jürgen Kopf, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 18.06.2026
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