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Insolvenzprofil
Ellas Dubbes UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Herrnsheimer Hauptstraße 62a, 67550 Worms
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 49022
EUID
DET2304V.HRB49022
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Worms, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
12 IN 42/23
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
04.08.2026 , 24:00 Uhr
Schlusstermin
17.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Lebensmitteln und Kosmetik, die landwirtschaftliche Erzeugung von Obst, Gemüse und Kräutern und der Vertrieb von Textilien, Haushaltswaren, Reinigungsmitteln, Literatur und Getränken sowie Beratungs- und Weiterbildungsdienstleistungen im Bereich Permakultur, Recycling, Zero-Waste und Textilienaufbereitung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ellas Dubbes UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Worms anhängig. Das Aktenzeichen lautet 12 IN 42/23. Die Schuldnerin wird vertreten durch Gfin Ella Kindsvater. Im Verfahren sind Rechtsanwälte Schulz & Partner als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Das Gericht hat für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme bezüglich eines vom Insolvenzverwalter gestellten Vergütungsantrags gegeben, wobei eine Frist von zwei Wochen ab Wirksamkeit der Veröffentlichung eingeräumt wurde. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bis zum 04.08.2026, 24:00 Uhr schriftlich Widerspruch beim Insolvenzgericht erhoben werden. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ellas Dubbes UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Worms unter dem Aktenzeichen 12 IN 42/23 durchgeführt. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Ella Kindsvater vertreten, deren Adresse in Worms liegt. Das Verfahren ist eröffnet; das genaue Eröffnungsdatum w…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ellas Dubbes UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Worms unter dem Aktenzeichen 12 IN 42/23 durchgeführt. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Ella Kindsvater vertreten, deren Adresse in Worms liegt. Das Verfahren ist eröffnet; das genaue Eröffnungsdatum wurde aus den Texten als der 26.09.2023 identifiziert. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwältin Sylvia Rhein, hat einen Vergütungsantrag gestellt, dessen Vergütung und Auslagen durch Beschluss vom 26.08.2026 festgesetzt wurden. Die Gesamtvergütung einschließlich Umsatzsteuer beträgt 101.484,73 EUR. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Eine Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung endete am 04.08.2026 um 24:00 Uhr. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und einen Schlusstermin für den 17.09.2026 bestimmt. An diesem Termin sollen unter anderem die nachträglich angemeldeten Forderungen geprüft, ein Treuhänder gemäß § 288 InsO bestimmt sowie die Schlussrechnung erörtert werden.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ellas Dubbes UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Worms hat für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters wurde geprüft und die Vergütung der Rechtsanwältin Sylvia Rh…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ellas Dubbes UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Worms hat für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters wurde geprüft und die Vergütung der Rechtsanwältin Sylvia Rhein festgesetzt. Die Gesamtvergütung einschließlich Umsatzsteuer beträgt 101.484,73 EUR. Demnach wurde eine Pauschale in Höhe von 9.100 EUR sowie Auslagen für Zustellungen berücksichtigt. Der Schlusstermin wurde auf den 17.09.2026 bestimmt. Im Rahmen der abschließenden Feststellung wurden Insolvenzforderungen in Höhe von 31.009,45 EUR festgestellt. Abzüglich der noch zu bedienenden Massekosten ergibt sich ein voraussichtlicher zu verteilender Betrag in Höhe von 394,29 EUR, was einer Quote von 0,94 % entspricht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
12 IN 42/23
08.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Ellas Dubbes UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. Gfin Ella Kindsvater, Herrnsheimer Hauptstraße 62, 67550 Worms (AG Mainz, HRB 49022),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partner, Kehdenstra…
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
12 IN 42/23
08.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Ellas Dubbes UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. Gfin Ella Kindsvater, Herrnsheimer Hauptstraße 62, 67550 Worms (AG Mainz, HRB 49022),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partner, Kehdenstraße 1, 24103 Kiel,
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum Dienstag, den 04.08.2026, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 08.07.2026
- Insolvenzgericht -
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 42/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Ellas Dubbes UG (haftungsbeschränkt) , hat der Insolvenzverwalter Vergütungsantrag gestellt. Dieser kann auf der Geschäftsstelle während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme bi…
12 IN 42/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Ellas Dubbes UG (haftungsbeschränkt) , hat der Insolvenzverwalter Vergütungsantrag gestellt. Dieser kann auf der Geschäftsstelle während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Wirksamkeit der Veröffentlichung gegeben.
Amtsgericht Worms, 08.07.2026
-Insolvenzgericht-
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
12 IN 42/23
26.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Ellas Dubbes UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. Gfin Ella Kindsvater, Herrnsheimer Hauptstraße 62, 67550 Worms (AG Mainz, HRB 49022),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partner, Kehdenstra…
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
12 IN 42/23
26.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Ellas Dubbes UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. Gfin Ella Kindsvater, Herrnsheimer Hauptstraße 62, 67550 Worms (AG Mainz, HRB 49022),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partner, Kehdenstraße 1, 24103 Kiel,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwältin Sylvia Rhein festgesetzt auf XXXX Euro.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die Gesamtsumme von Vergütung und Auslagen aus der verwalteten Insolvenzmasse zu entnehmen.
Die Berechnungsgrundlage beträgt 10.205,86 Euro. Die Berechnung richtet sich nach § 2 InsVV.
Ferner wurde der pauschale Auslagenersatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wie beantragt in Höhe von 1.347,06 EUR (30% aus 4.490,20 EUR) in Ansatz gebracht. Bei einer Laufzeit von 26 angefangenen Monaten (Eröffnung des Verfahrens am 26.09.2023) ergibt sich eine Pauschale in Höhe von 9.100 EUR. Demnach wurde die Obergrenzen von 350,-- Euro je angefangenen Monat und der Höchstsatz gemäß § 8 Abs. 3 S. 2 InsVV in Höhe von höchstens 30 % der Regelvergütung nicht überschritten.
Ferner wurde gem. § 4 Abs. 2 InsVV eine für die Zustellungen angemessene Auslagenpauschale von 3,50 EUR je Zustellung (7x s. Bl. 92/93 d.A.) demnach
24,50 EUR wie beantragt in Ansatz gebracht.
Die darüber hinaus beantragte Erstattung der Auslagen für die ersten 10 Zustellungen wurde entsprechend abgesetzt. Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 InsVV Nr. 9002 des Kostenverzeichnisses zum GKG sind Zustellungskosten erst ab der 11. Zustellung erstattungsfähig.
Der Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer folgt aus § 7 InsVV.
Hieraus ergibt sich die festgesetzte Gesamtvergütung einschließlich Umsatzsteuer in Höhe von 101.484,73 EUR.
Die bisher genehmigten und entnommenen Vorschüsse sind auf die festgesetzte Vergütung und die festgesetzten Auslagen anzurechnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Worms oder Landgericht Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Worms einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) govapp_16417973158617710649122712873785 des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Worms, den 26.08.26
- Insolvenzgericht -
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
12 IN 42/23
26.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Ellas Dubbes UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. Gfin Ella Kindsvater, Herrnsheimer Hauptstraße 62, 67550 Worms (AG Mainz, HRB 49022),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partner, Kehdenstra…
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
12 IN 42/23
26.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Ellas Dubbes UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. Gfin Ella Kindsvater, Herrnsheimer Hauptstraße 62, 67550 Worms (AG Mainz, HRB 49022),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partner, Kehdenstraße 1, 24103 Kiel,
wird der Schlussverteilung zugestimmt und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf
Donnerstag, den 17.09.2026, mit folgenden Tagesordnungspunkten:
a) Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen. Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum vorgenannten Zeitpunkt gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch unter Angabe des obigen Aktenzeichens erheben. Die Anmeldungsunterlagen, sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum vorgenannten Zeitpunkt auf der Geschäftsstelle des angegebenen Termin Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird bis zum Ablauf des 17.09.2026 gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
b) Anhörung zur Bestimmung des Treuhänders gem. § 288 InsO sowie zu den in § 292 Abs. 2 InsO bezeichneten Angelegenheiten.
Anträge sind bis zum vorgenannten Zeitpunkt schriftlich beim Amtsgericht Worms -Insolvenzgericht-, unter Angabe des obigen Aktenzeichens einzureichen
c) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Anträge und Erklärungen sind bis zum vorgenannten Zeitpunkt schriftlich beim Amtsgericht Worms -Insolvenzgericht-, unter Angabe des obigen Aktenzeichens einzureichen.
Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegt bis zum 17.09.2026 zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt. Der Beschluss kann beim Insolvenzgericht eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Worms ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) govapp_16417973158617710649122712873785 des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Worms, den 26.08.2026
- Insolvenzgericht -
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren Ellas Dubbes UG, Herrnsheimer Hauptstraße 62, 67550 Worms, AG Worms, Az: 12 IN 42/23 findet am 17.09.2026 der Schlusstermin sowie Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren statt. Festgestellte Insolvenzforderungen sind in Höhe von 31.009,45 EUR…
In dem Insolvenzverfahren Ellas Dubbes UG, Herrnsheimer Hauptstraße 62, 67550 Worms, AG Worms, Az: 12 IN 42/23 findet am 17.09.2026 der Schlusstermin sowie Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren statt. Festgestellte Insolvenzforderungen sind in Höhe von 31.009,45 EUR zu berücksichtigen. Abzüglich der noch zu bedienenden Massekosten ergibt sich voraussichtlich ein zu verteilender Betrag in Höhe von 394,29 EUR (Quote: 0,94 %).
Amtsgericht Worms, den 07.09.2026
- Insolvenzgericht -
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