Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 14965
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Insolvenzprofil
Cube Entertainment GmbH
Verfahrensfortschritt
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1Erfasst
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2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mindener Straße 36, 32547 Bad Oeynhausen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 14965
EUID
DER2108.HRB14965
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 236/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellung
11.02.2026 , 08:02 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Discothek und Gastronomie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cube Entertainment GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14965, wird heute, am 11.02.2026, um 8:02 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO). Die gesetzlich vertretungsberechtigte Geschäftsführerin ist Frau Sandra Fadai-Noekaregar. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner sowie jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld einzureichen und muss binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingehen. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 236/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14965 eingetragenen Cube Entertainment GmbH, Mindener Straße 36, 32547 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Fadai-Noekaregar…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 236/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14965 eingetragenen Cube Entertainment GmbH, Mindener Straße 36, 32547 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Fadai-Noekaregar, Kurt-Schwarzmann-Straße 14 b, 49143 Bissendorf
wird heute, am 11.02.2026, um 8:02 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 236/21
Amtsgericht Bielefeld, 11.02.2026
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