Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Curtez Dienstleistungen Ltd. & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Kleine Hainstraße 12a, 63450 Hanau
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRA 92605
EUID
DEM1502.HRA92605
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 519/09
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Tobias Kämpf
Adresse
Nußallee 26, 63450 Hanau
Telefon
06181 - 507030
E-Mail
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/Auslagen
24.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Curtez Dienstleistungen Ltd. & Co. KG ist der Insolvenzverwalter tätig. Das Amtsgericht Hanau hat die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Veröffentlichung der konkreten Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO. Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Tobias Kämpf wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Berechnungsmasse beträgt 24.794,01 €, wobei Zuschläge in Höhe von 25 % für einen obstruktiven Schuldner anfallen. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, sofern der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Die Notfrist für die Einlegung beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 519/09: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Curtez Dienstleistungen Ltd. & Co. KG, Kleine Hainstr. 12a, 63450 Hanau (AG Hanau, HRA 92605), vertr. d.: Curtez Limited, 69 Great Hampton Street, B18 6EW Birmingham, GROSSBRITANNIEN, (persönlich haftende Gesellschafterin),
werden die Vergütung und Auslagen …
70 IN 519/09: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Curtez Dienstleistungen Ltd. & Co. KG, Kleine Hainstr. 12a, 63450 Hanau (AG Hanau, HRA 92605), vertr. d.: Curtez Limited, 69 Great Hampton Street, B18 6EW Birmingham, GROSSBRITANNIEN, (persönlich haftende Gesellschafterin),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 25 % erhöht zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Tobias Kämpf, Gerichtsfach 28, Nußallee 26, 63450 Hanau, Tel.: 06181 - 507030, Fax: 06181-5070333, E-Mail: inso@ludwigwollweberbansch.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 24.794,01 €
Zuschläge: 25% obstruktiver Schuldner
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau oder dem Landgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 24.04.2026
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