Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
W + H Tankschutz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ernst-Abbé-Straße 2, 34260 Kaufungen
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 13914
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1607.HRB13914
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 136/26 e
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.04.2026 , 14:38 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 16:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.08.2026
Berichtstermin
01.10.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
01.10.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Erzeugnissen aus Kunststofffolien (Tankinnenhüllen, flexible Behälter, Siloauskleidungen).
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Chemie & Kunststoffe
Subbranche
Kunststoffverarbeitung
Geschäftstätigkeit
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Erzeugnissen aus Kunststofffolien wie Tankinnenhüllen und Siloauskleidungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der W + H Tankschutz GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Markus Hauck, ist am 27.04.2026 um 14:38 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jutta Rüdlin von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt worden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Über das Vermögen der W + H Tankschutz GmbH ist am 27.04.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Am 01.07.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwältin Jutta Rüdlin ist zur vorläufigen und späteren Insolvenzverwalterin bestellt. Forderungen sind bis zum 20.08.2026 anzumelden. Ein Berichts- u…
Über das Vermögen der W + H Tankschutz GmbH ist am 27.04.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Am 01.07.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwältin Jutta Rüdlin ist zur vorläufigen und späteren Insolvenzverwalterin bestellt. Forderungen sind bis zum 20.08.2026 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 01.10.2026 statt, an dem auch über die Person der Insolvenzverwalterin sowie die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden wird.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W + H Tankschutz GmbH in Kaufungen ist am 01.07.2026 um 16:40 Uhr eröffnet worden. Vorläufig war bereits am 27.04.2026 eine vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jutta Rüdlin bestellt. Die Gläubiger…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W + H Tankschutz GmbH in Kaufungen ist am 01.07.2026 um 16:40 Uhr eröffnet worden. Vorläufig war bereits am 27.04.2026 eine vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jutta Rüdlin bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 20.08.2026 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 01.10.2026 um 11:00 Uhr beim Amtsgericht Kassel angesetzt, in dem unter anderem über die Person der Insolvenzverwalterin und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden wird. Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Später wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt; das Verfahren ist nach einer Laufzeit von gut zwei Monaten abgeschlossen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 136/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der W + H Tankschutz GmbH, Ernst-Abbé-Straße 2, 34260 Kaufungen (AG Kassel, HRB 13914), vertr. d.: Markus Hauck, (Geschäftsführer), ist am 27.04.2026 um 14:38 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des…
666 IN 136/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der W + H Tankschutz GmbH, Ernst-Abbé-Straße 2, 34260 Kaufungen (AG Kassel, HRB 13914), vertr. d.: Markus Hauck, (Geschäftsführer), ist am 27.04.2026 um 14:38 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 926280, Fax: 05661 9262820, E-Mail: melsungen@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 136/26 e: Über das Vermögen der W + H Tankschutz GmbH, Ernst-Abbé-Straße 2, 34260 Kaufungen (AG Kassel, HRB 13914), vertr. d.: Markus Hauck, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2026 um 16:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, A…
666 IN 136/26 e: Über das Vermögen der W + H Tankschutz GmbH, Ernst-Abbé-Straße 2, 34260 Kaufungen (AG Kassel, HRB 13914), vertr. d.: Markus Hauck, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2026 um 16:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 926280, Fax: 05661 9262820, E-Mail: melsungen@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.08.2026 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 01.10.2026, 11:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 136/26 e. In dem Insolvenzverfahren W + H Tankschutz GmbH, Ernst-Abbé-Straße 2, 34260 Kaufungen (AG Kassel, HRB 13914), vertr. d.: Markus Hauck, GF W + H Tankschutz GmbH, Elbeweg 5, 34260 Kaufungen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 136/26 e. In dem Insolvenzverfahren W + H Tankschutz GmbH, Ernst-Abbé-Straße 2, 34260 Kaufungen (AG Kassel, HRB 13914), vertr. d.: Markus Hauck, GF W + H Tankschutz GmbH, Elbeweg 5, 34260 Kaufungen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 926280, Fax: 05661 9262820, E-Mail: melsungen@pluta.net, Internet: www.pluta.net wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Insolvenzverwalterin hat mit Schreiben vom 27.08.26 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf XXX EUR.
Der Berechnung der Insolvenzverwalterin konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO. Die beantragten und festgesetzten Zuschläge in Höhe von 65% für die Betriebsfortführung und die Nachfolgelösung sind angemessen und gerechtfertigt.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9 und 11 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Im vorliegenden Fall wurde das Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von gut 2 Monaten abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem RECHTSBEHELF_GERICHT einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 31.08.2026.
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