Gegenstand des Unternehmens ist die Errichten von Gebäuden/Hochbau, Rohbauarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Sanierungs- und Umbauarbeiten, Kernbohrungen, Abbruch und Entkernungen, Abdichtungs- und Drainarbeiten, Schimmelpilzsanierungen, Dämmarbeiten, Pflasterarbeiten und Außenanlagen, Altbausanierung, die Erstellung schlüsselfertiger Wohn- und Geschäftsbauten, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Betreuer (Baubetreuer, Bauleitung), die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben aller Art im Wohn- und Geschäftsbau als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung (Bauträgertätigkeit).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CZ Bau GmbH ist am 12.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind ebenfalls am 12.08.2026 aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 27/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin CZ Bau GmbH, Werkstraße 30, 67722 Winnweiler (AG Kaiserslautern, HRB 32433), vertr. d.: Helmut Müller, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 12.08.2026 nach Abweisung de…
1 IN 27/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin CZ Bau GmbH, Werkstraße 30, 67722 Winnweiler (AG Kaiserslautern, HRB 32433), vertr. d.: Helmut Müller, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 12.08.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 12.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 27/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CZ Bau GmbH, Werkstraße 30, 67722 Winnweiler (AG Kaiserslautern, HRB 32433), vertr. d.: Helmut Müller, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügun…
1 IN 27/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CZ Bau GmbH, Werkstraße 30, 67722 Winnweiler (AG Kaiserslautern, HRB 32433), vertr. d.: Helmut Müller, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 12.08.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Kaiserslautern eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kaiserslautern an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 12.08.2026
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