Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf von Zeitschriften, Comics, Mangas, Büchern, Romane und Spielwaren.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Einzelhandel
Geschäftstätigkeit
Verkauf von Zeitschriften, Comics, Mangas, Büchern, Romanen und Spielwaren
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Verfahren über das Vermögen der SCM Comics und Spiele UG (haftungsbeschränkt) befindet sich im Antragsverfahren. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat am 13.08.2026 um 15:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Dipl. Bw. (AfAS) Simone Gisdal bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SCM Comics und Spiele UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Queidersbach ist am 13.08.2026 um 15:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Dipl. Bw. (AfAS) Simone Gisdal, c/o Rechtsanwälte Schultze und Brau…
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SCM Comics und Spiele UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Queidersbach ist am 13.08.2026 um 15:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Dipl. Bw. (AfAS) Simone Gisdal, c/o Rechtsanwälte Schultze und Braun, bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Am 08.10.2026 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Gleichzeitig sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung, die ursprünglich am 16.08.2026 ergangen waren, am 08.10.2026 aufgehoben worden. Das Verfahren ist damit beendet. Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, die innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Kaiserslautern einzulegen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 77/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SCM Comics und Spiele UG (haftungsbeschränkt), Barbarossastraße 27, 66851 Queidersbach, vertr. d.: Stevan Tiefert, Barbarossastraße 27, 66851 Queidersbach, (Geschäftsführer), ist am 13.08.2026 um 15:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der An…
1 IN 77/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SCM Comics und Spiele UG (haftungsbeschränkt), Barbarossastraße 27, 66851 Queidersbach, vertr. d.: Stevan Tiefert, Barbarossastraße 27, 66851 Queidersbach, (Geschäftsführer), ist am 13.08.2026 um 15:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Dipl. Bw. (AfAS) Simone Gisdal, c/o Rechtsanwälte Schultze und Braun, Kirchwies 4, 66119 Saarbrücken, Tel.: 0681/876250, Fax: 0681/87625100, E-Mail: saarbrücken@schultze-braun.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 13.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 77/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SCM Comics und Spiele UG (haftungsbeschränkt), Barbarossastraße 27, 66851 Queidersbach (AG Kaiserslautern, HRB 33553), vertr. d.: Stevan Tiefert, Barbarossastraße 27, 66851 Queidersbach, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverf…
1 IN 77/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SCM Comics und Spiele UG (haftungsbeschränkt), Barbarossastraße 27, 66851 Queidersbach (AG Kaiserslautern, HRB 33553), vertr. d.: Stevan Tiefert, Barbarossastraße 27, 66851 Queidersbach, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 16.08.2026 sind am 08.10.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Kaiserslautern eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kaiserslautern an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 08.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 77/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SCM Comics und Spiele UG (haftungsbeschränkt), Barbarossastraße 27, 66851 Queidersbach (AG Kaiserslautern, HRB 33553), vertr. d.: Stevan Tiefert, Barbarossastraße 27, 66851 Queidersbach, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anor…
1 IN 77/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SCM Comics und Spiele UG (haftungsbeschränkt), Barbarossastraße 27, 66851 Queidersbach (AG Kaiserslautern, HRB 33553), vertr. d.: Stevan Tiefert, Barbarossastraße 27, 66851 Queidersbach, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 16.08.2026 am 08.10.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 08.10.2026
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