Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
D & V Schornstein GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 6205
EUID
DEG1312.HRB6205
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 3/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
17.10.2025
Schlusstermin
13.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D&V Bau & Schornstein GmbH ist der Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahren wurde die Regelvergütung des Verwalters sowie eine Aufwandsentschädigung für Zustellungen festgesetzt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 33.346,12 EUR, wobei eine Masse von 21.150,79 EUR zur Verfügung steht. Ein Prüfungsstichtag für Widersprüche gegen Forderungen ist der 17. Oktober 2025. Der Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, des Schlussverzeichnisses und zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen findet am 13. Februar 2026 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.70 IN 3/23
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D&V Bau & Schornstein GmbH (Registergericht: AG Potsdam 6205), Friedrich-Engels-Straße 42, 14482 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Vogel, Buhmannskamp 9, 23774 Heiligenhafen wurde die Vergüt…
6.70 IN 3/23
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D&V Bau & Schornstein GmbH (Registergericht: AG Potsdam 6205), Friedrich-Engels-Straße 42, 14482 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Vogel, Buhmannskamp 9, 23774 Heiligenhafen wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 26.965,81 EUR. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt. Für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO wurde eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 38 Zustellungen gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV. Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.70 IN 3/23, Amtsgericht Potsdam, 8. Januar 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.70 IN 3/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D&V Bau & Schornstein GmbH (Registergericht: AG Potsdam 6205), Friedrich-Engels-Straße 42, 14482 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Vogel, Buhmannskamp 9, 23774 Heiligenhafen wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angem…
6.70 IN 3/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D&V Bau & Schornstein GmbH (Registergericht: AG Potsdam 6205), Friedrich-Engels-Straße 42, 14482 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Vogel, Buhmannskamp 9, 23774 Heiligenhafen wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 13. Februar 2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 8. Januar 2026, 6.70 IN 3/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D&V Bau & Schornstein GmbH (Registergericht: AG Potsdam 6205), Friedrich-Engels-Straße 42, 14482 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Vogel, Buhmannskamp 9, 23774 Heiligenhafen
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forder…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D&V Bau & Schornstein GmbH (Registergericht: AG Potsdam 6205), Friedrich-Engels-Straße 42, 14482 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Vogel, Buhmannskamp 9, 23774 Heiligenhafen
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.70 IN 3/23 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 33.346,12 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 21.150,79 EUR zur Verfügung, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 12.01.2026, 6.70 IN 3/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D&V Bau & Schornstein GmbH (Registergericht: AG Potsdam 6205), Friedrich-Engels-Straße 42, 14482 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Vogel, Buhmannskamp 9, 23774 Heiligenhafen wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemel…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D&V Bau & Schornstein GmbH (Registergericht: AG Potsdam 6205), Friedrich-Engels-Straße 42, 14482 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Vogel, Buhmannskamp 9, 23774 Heiligenhafen wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 17. Oktober 2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 15. September 2025, 6.70 IN 3/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D&V Bau & Schornstein GmbH (Registergericht: AG Potsdam 6205), Friedrich-Engels-Straße 42, 14482 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Vogel, Buhmannskamp 9, 23774 Heiligenhafen hat der Verwalter am 12.09.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelver…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D&V Bau & Schornstein GmbH (Registergericht: AG Potsdam 6205), Friedrich-Engels-Straße 42, 14482 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Vogel, Buhmannskamp 9, 23774 Heiligenhafen hat der Verwalter am 12.09.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 13. November 2025, 6.70 IN 3/23
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