Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FABA Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 33712
EUID
DEG1312.HRB33712
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 88/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jörg Wenzel
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 63, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Eröffnung
24.07.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.09.2025
Berichtstermin
08.10.2025 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
08.10.2025 , 09:30 Uhr
Widerspruchsfrist
22.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FABA Management GmbH mit Sitz in Potsdam ist am 24. Juli 2025 als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jörg Wenzel. Forderungen sind bis zum 05.09.2025 beim Insolvenverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen findet am 08.10.2025 um 09:30 Uhr im Justizzentrum Potsdam statt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; hierfür ist ein Widerspruch bis zum 22.06.2026 möglich. Am 07.01.2026 hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FABA Management GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 33712 P ), Gutenbergstraße 66, 14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Kettner
hat der Verwalter am 07.01.2026 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Amtsgericht Potsdam, 8. Januar 2026,…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FABA Management GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 33712 P ), Gutenbergstraße 66, 14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Kettner
hat der Verwalter am 07.01.2026 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Amtsgericht Potsdam, 8. Januar 2026, 6.60 IN 88/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FABA Management GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 33712 P ), Gutenbergstraße 66, 14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Kettner
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FABA Management GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 33712 P ), Gutenbergstraße 66, 14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Kettner
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 22.06.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 13. Mai 2026, 6.60 IN 88/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der FABA Management GmbH, Gutenbergstraße 66, 14467 Potsdam
Geschäftszweig: Ausführung von Bauarbeiten und anderes
HRB 33712 P
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute am 24. Juli 2025, um 08 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Ve…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der FABA Management GmbH, Gutenbergstraße 66, 14467 Potsdam
Geschäftszweig: Ausführung von Bauarbeiten und anderes
HRB 33712 P
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute am 24. Juli 2025, um 08 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Jörg Wenzel, Friedrich-Ebert-Straße 63, 14469 Potsdam
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 5.9.25
unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
ist am 8.10.25, 09:30 Uhr
im Gebäude des Justizzentrums Potsdam, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, haben die Möglichkeit, unter Angabe ihres über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zur elektronischen Zustellung zu erklären (§ 28 Abs. 4 InsO).
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, den 24. Juli 2025, Amtsgericht Potsdam
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