Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Flora Frey GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 9806
EUID
DEW1215.HRB9806
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 739/11
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Klaus Ackermann
Termine & Fristen
Antrag auf Vergütungsfestsetzung
29.09.2025
Festsetzung der weiteren Vergütung
07.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Artikeln des Garten- und Freizeitbedarfs.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flora Frey GmbH ist anhängig. Der Verwalter hat am 29.09.2025 einen Antrag auf Festsetzung einer weiteren Vergütung gestellt, wobei die neue Berechnungsmasse 3.982.984,56 EUR beträgt. Die Insolvenzgläubiger erhielten Gelegenheit, binnen einer Frist von drei Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen. Das Amtsgericht Potsdam hat daraufhin am 7. Januar 2026 die weitere Vergütung des Verwalters festgesetzt. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Flora Frey GmbH (Registergericht: Stendal HRB 9806), Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ackermann wurde eine weitere Vergütung des Verwalters festgesetzt. Die neue Berechnungsmasse beträgt 3.982.984,56 EUR. Der Beschluss kann …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Flora Frey GmbH (Registergericht: Stendal HRB 9806), Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ackermann wurde eine weitere Vergütung des Verwalters festgesetzt. Die neue Berechnungsmasse beträgt 3.982.984,56 EUR. Der Beschluss kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 7. Januar 2026, 35 IN 739/11
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Flora Frey GmbH (Registergericht: Stendal HRB 9806), Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ackermann hat der Verwalter am 29.09.2025 einen Antrag auf Festsetzung einer weiteren Vergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäft…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Flora Frey GmbH (Registergericht: Stendal HRB 9806), Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ackermann hat der Verwalter am 29.09.2025 einen Antrag auf Festsetzung einer weiteren Vergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 8. Oktober 2025, 35 IN 739/11
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