Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
D-W-A Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 15497
EUID
DEM1607.HRB15497
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Simon Braun
Adresse
Wilhelmshöher Allee 258, 34131 Kassel
Telefon
0561/9868080
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
30.06.2026 , 14:05 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der D-W-A Bau GmbH ist am 30.06.2026 um 14:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Simon Braun bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Kassel einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 61/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der D-W-A Bau GmbH, Warburger Straße 30, 34246 Vellmar (AG Kassel, HRB 15497), vertr. d.: 1. Nedzad Gegic, (Geschäftsführer), ist am 30.06.2026 um 14:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der A…
666 IN 61/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der D-W-A Bau GmbH, Warburger Straße 30, 34246 Vellmar (AG Kassel, HRB 15497), vertr. d.: 1. Nedzad Gegic, (Geschäftsführer), ist am 30.06.2026 um 14:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Simon Braun, Wilhelmshöher Allee 258, 34131 Kassel, Tel.: 0561/9868080, Fax: 0561/98680880, E-Mail: kassel@muenzel-boehm.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 30.06.2026
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