Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IHP GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 97886
EUID
DEM1502.HRB97886
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 366/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser
Kanzlei
LIESER Rechtsanwälte
Adresse
Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main
Telefon
069 91501025
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.06.2026 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Verfahren über das Vermögen der IHP GmbH ist im Antragsverfahren. Am 25.06.2026 um 10:30 Uhr ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 366/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IHP GmbH, geb. am 21.02.1990, Von-Miller-STr. 4, 63477 Maintal, vertr. d.: 1. David Patzke, Am Helgenhof 2, 63579 Freigericht, (Geschäftsführer), ist am 25.06.2026 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet wo…
70 IN 366/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IHP GmbH, geb. am 21.02.1990, Von-Miller-STr. 4, 63477 Maintal, vertr. d.: 1. David Patzke, Am Helgenhof 2, 63579 Freigericht, (Geschäftsführer), ist am 25.06.2026 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 25.06.2026
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