Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dachbau-Lanz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 12066
EUID
DEG1309.HRB12066
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 156/20
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
23.02.2026
Fristende Widerspruchsfrist
23.02.2026
Abschließende Anhörung
18.05.2026
Fristende Schriftsätze
18.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachbau-Lanz GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski, hat die Schlussrechnung sowie den Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung vorgelegt. Die abschließende Anhörung der Gläubiger dient der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und der Entscheidung über die Vergütung. Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 18. Mai 2026 bei Gericht eingehen. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 147.173,37 EUR, der derzeitige Massebestand beläuft sich auf 61.579,41 EUR. Nach Abzug der Gerichtskosten, der Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie der sonstigen Masseverbindlichkeiten steht der verbleibende Betrag einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Zuvor wurden nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Insolvenzforderungen geprüft; die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen den Grund, Betrag oder Rang betrug bis zum 23. Februar 2026.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachbau-Lanz GmbH ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski ist als vorläufiger und später als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft; der Prüfungsstichtag war der 23. Februar 2026. Die Gläubiger …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachbau-Lanz GmbH ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski ist als vorläufiger und später als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft; der Prüfungsstichtag war der 23. Februar 2026. Die Gläubiger hatten bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist die Möglichkeit, Widerspruch gegen Forderungen zu erheben. Das Verfahren nähert sich dem Abschluss: Die abschließende Anhörung der Gläubiger zur Schlussrechnungslegung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und Festsetzung der Vergütung ist für den 18. Mai 2026 angesetzt. Schriftsätze müssen bis zu diesem Datum bei Gericht eingehen. Der Massebestand beträgt derzeit 61.579,41 EUR, während die berücksichtigten Forderungen gemäß § 38 InsO 147.173,37 EUR betragen. Die Vergütung des Verwalters wurde basierend auf einem Vermögenswert von 76.387,14 EUR und 15 Gläubigern festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dachbau-Lanz GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12066 NP), Geschäftszweig: Ausführung von Dachdeckerarbeiten aller Art u.a. , Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 18, 19309 Lanz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau …
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dachbau-Lanz GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12066 NP), Geschäftszweig: Ausführung von Dachdeckerarbeiten aller Art u.a. , Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 18, 19309 Lanz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Bulß-Theiß
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 18. Mai 2026 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 18. März 2026
15 IN 156/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dachbau-Lanz GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12066 NP), Geschäftszweig: Ausführung von Dachdeckerarbeiten aller Art u.a. , Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 18, 19309 Lanz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Bulß-Theiß
liegt das Verzeichnis der …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dachbau-Lanz GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12066 NP), Geschäftszweig: Ausführung von Dachdeckerarbeiten aller Art u.a. , Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 18, 19309 Lanz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Bulß-Theiß
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 156/20 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 147.173,37 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 61.579,41 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski, Kirchblick 11, 14129 Berlin.
Amtsgericht Neuruppin, den 18. März 2026
15 IN 156/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dachbau-Lanz GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12066 NP), Geschäftszweig: Ausführung von Dachdeckerarbeiten aller Art u.a. , Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 18, 19309 Lanz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Bulß-Theiß
werden die nachträglich an…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dachbau-Lanz GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12066 NP), Geschäftszweig: Ausführung von Dachdeckerarbeiten aller Art u.a. , Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 18, 19309 Lanz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Bulß-Theiß
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 23. Februar 2026 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 29. Januar 2026
15 IN 156/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dachbau-Lanz GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12066 NP), Geschäftszweig: Ausführung von Dachdeckerarbeiten aller Art u.a. , Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 18, 19309 Lanz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau …
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dachbau-Lanz GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12066 NP), Geschäftszweig: Ausführung von Dachdeckerarbeiten aller Art u.a. , Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 18, 19309 Lanz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Bulß-Theiß
wird
Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski,
Kirchblick 11,
14129 Berlin
vorläufiger Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Entgelt wie folgt festgesetzt:
Der Vergütung gemäß § 11 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde das Vermögen in Höhe von 35.651,19 EUR zugrunde gelegt, da sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens hierauf erstreckt und bei Vermögensgegenständen, bei denen Aus- oder Absonderungsrechten bestehen, sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Die Auslagen gemäß § 8 InsVV, zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen, nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurden ebenfalls festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 Euro übersteigt. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO).
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, 21. Juli 2026
15 IN 156/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dachbau-Lanz GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12066 NP), Geschäftszweig: Ausführung von Dachdeckerarbeiten aller Art u.a. , Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 18, 19309 Lanz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau …
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dachbau-Lanz GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12066 NP), Geschäftszweig: Ausführung von Dachdeckerarbeiten aller Art u.a. , Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 18, 19309 Lanz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Bulß-Theiß
wird
Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski,
Kirchblick 11,
14129 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß §§ 1 ff. InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 76.387,14 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 15 Gläubigern festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt, die bei der Festsetzung berücksichtigt wurde.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter war ein Zuschlag auf die Vergütung von 4,00 EUR inklusive Auslagen je Zustellung zu berücksichtigen, da dies eine zusätzliche Tätigkeit des Verwalters darstellt. Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 49 Gläubiger.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 01.03.2021 bis 21.01.2027 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, 21. Juli 2026
15 IN 156/20
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