Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
K-Light GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lilienthalstraße 19 a, 32052 Herford
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 9946
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER2108.HRB9946
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 438/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.06.2026 , 13:20 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 07:04 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
08.09.2026
Forderungsanmeldefrist
19.10.2026
Berichtstermin
09.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung von und Handel mit elektronischen und elektrotechnischen Systembauteilen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Elektro & Elektronik
Subbranche
Elektronische Komponenten
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Entwicklung und Handel mit elektronischen und elektrotechnischen Systembauteilen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der K-Light GmbH, Herford, sind am 19.06.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K-Light GmbH ist am 01.09.2026 um 07:04 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 08.06.2026 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 19.06.2026 angeordnet worden. Zur vorläufig…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K-Light GmbH ist am 01.09.2026 um 07:04 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 08.06.2026 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 19.06.2026 angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin sowie zur endgültigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger bestellt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.10.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.11.2026. Die Unterlagen werden ab dem 26.10.2026 zur Einsicht niedergelegt. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K-Light GmbH ist am 01.09.2026 um 07:04 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag vom 08.06.2026. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde am 19.06.2026 Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger bestellt,…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K-Light GmbH ist am 01.09.2026 um 07:04 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag vom 08.06.2026. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde am 19.06.2026 Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger bestellt, die zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt wurde. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 19.10.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.11.2026. Am 08.09.2026 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 438/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9946 eingetragenen K-Light GmbH, Lilienthalstraße 19 a, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai-Uwe Klann
Geschäftszwei…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 438/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9946 eingetragenen K-Light GmbH, Lilienthalstraße 19 a, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai-Uwe Klann
Geschäftszweig: Entwicklung von und Handel mit elektronischen und elektrotechnischen Systembauteilen.
ist am 19.06.2026, um 13:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Am Lenkwerk 9, 33609 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 438/26
Amtsgericht Bielefeld, 19.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 438/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9946 eingetragenen K-Light GmbH, Lilienthalstraße 19 a, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai-Uwe Klann, Kleeweg 12, 32602 Vlotho
Geschäftszweig: Entwick…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 438/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9946 eingetragenen K-Light GmbH, Lilienthalstraße 19 a, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai-Uwe Klann, Kleeweg 12, 32602 Vlotho
Geschäftszweig: Entwicklung von und Handel mit elektronischen und elektrotechnischen Systembauteilen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2026, um 07:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Am Lenkwerk 9, 33609 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.11.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 26.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 438/26
Bielefeld, 01.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 438/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9946 eingetragenen K-Light GmbH, Lilienthalstraße 19 a, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai-Uwe Klann, Kleeweg 12, 32602 Vlot…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 438/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9946 eingetragenen K-Light GmbH, Lilienthalstraße 19 a, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai-Uwe Klann, Kleeweg 12, 32602 Vlotho
ist am 08.09.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 438/26
Amtsgericht Bielefeld, 09.09.2026
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