Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dai Doo GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Culemeyertrift 11 A, 30419 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 205557
EUID
DEP2305.HRA205557
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
IN 280/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.03.2025
Gläubigerversammlung / Schlusstermin
07.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dai Doo GmbH & Co. KG ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Karina Schwarz, hat beantragt, die Vergütung und Auslagen festsetzen zu lassen. Das Amtsgericht Hannover hat diese Festsetzung mit Beschluss vom 05.02.2026 vorgenommen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Die Insolvenzverwalterin ist gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Im weiteren Verfahren ist beschlossen worden, dass der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung der 07.04.2026 ist. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingereicht werden. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.949,06 EUR geleistet wird. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dai Doo GmbH & Co. KG ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Karina Schwarz, hat ihre Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Der Wert der Insolvenzmasse beträgt 374,50 EUR, woraufhin die Mindestvergütung in Höhe von 1.000,00 EUR sowie die gesetzliche Umsat…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dai Doo GmbH & Co. KG ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Karina Schwarz, hat ihre Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Der Wert der Insolvenzmasse beträgt 374,50 EUR, woraufhin die Mindestvergütung in Höhe von 1.000,00 EUR sowie die gesetzliche Umsatzsteuer festgesetzt wurden. Die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Das Gericht hat angeordnet, die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen zu prüfen. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung ist auf den 07.04.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingereicht werden. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.949,06 EUR geleistet wird. Der Prüfungstermin für die nachträglich angemeldeten Forderungen ist auf den 13.03.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 280/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dai Doo GmbH & Co. KG, Culemeyertrift 11 A, 30419 Hannover (AG Hannover, HRA 205557), vertr. d.: 1. Dai Doo Verwaltungs GmbH, Culemeyertrift 11 A, 30419 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Soroush Alvandi Ghiasvand, Breme…
906 IN 280/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dai Doo GmbH & Co. KG, Culemeyertrift 11 A, 30419 Hannover (AG Hannover, HRA 205557), vertr. d.: 1. Dai Doo Verwaltungs GmbH, Culemeyertrift 11 A, 30419 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Soroush Alvandi Ghiasvand, Bremer Straße 14, 30419 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 07.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.949,06 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 280/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dai Doo GmbH & Co. KG, Culemeyertrift 11 A, 30419 Hannover (AG Hannover, HRA 205557), vertr. d.: 1. Dai Doo Verwaltungs GmbH, Culemeyertrift 11 A, 30419 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Soroush Alvandi Ghiasvand, Breme…
906 IN 280/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dai Doo GmbH & Co. KG, Culemeyertrift 11 A, 30419 Hannover (AG Hannover, HRA 205557), vertr. d.: 1. Dai Doo Verwaltungs GmbH, Culemeyertrift 11 A, 30419 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Soroush Alvandi Ghiasvand, Bremer Straße 14, 30419 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.06.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 374,50 EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 280/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dai Doo GmbH & Co. KG, Culemeyertrift 11 A, 30419 Hannover (AG Hannover, HRA 205557), vertr. d.: 1. Dai Doo Verwaltungs GmbH, Culemeyertrift 11 A, 30419 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Soroush Alvandi Ghiasvand, Breme…
906 IN 280/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dai Doo GmbH & Co. KG, Culemeyertrift 11 A, 30419 Hannover (AG Hannover, HRA 205557), vertr. d.: 1. Dai Doo Verwaltungs GmbH, Culemeyertrift 11 A, 30419 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Soroush Alvandi Ghiasvand, Bremer Straße 14, 30419 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 30.12.2024
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