Das Erbringen - von Verkehrsleistungen zur Beförderung von Gütern bis 3,5 t, inbesondere auf dem Gebiet des Straßenfern- und Nahverkehrs, - von Logistikleistungen, insbesondere Transport-, Speditions-, Fracht- und Lagerleistungen sowie - von Beratungs- und Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Logistik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hammijo Logistics GmbH ist am 06.02.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor waren verschiedene Beschlüsse ergangen: Am 02.01.2024 wurden Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Lars Rühmland festgesetzt. Am 07.02.2025 wurde den Gläubigern Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben. Am 20.03.2025 wurden schließlich die Vergütung und Auslagen des endgültigen Insolvenzverwalters Lars Rühmland festgesetzt, wobei eine Berechnungsmasse von 78.560,18 EUR zugrunde gelegt wurde. Das Verfahren ist damit beendet.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hammijo Logistics GmbH ist am 06.02.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden verschiedene Vergütungen und Auslagen des vorläufigen sowie des endgültigen Insolvenzverwalters Lars Rühmland festgesetzt. Ein besonderer Prüfungstermin für nach …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hammijo Logistics GmbH ist am 06.02.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden verschiedene Vergütungen und Auslagen des vorläufigen sowie des endgültigen Insolvenzverwalters Lars Rühmland festgesetzt. Ein besonderer Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen war auf den 19.09.2024 bestimmt. Der Schlusstermin, der dem Stichtag der Schlussverteilung entspricht, war der 20.06.2025. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde am 25.04.2025 erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 553/21 - 4 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hammijo Logistics GmbH, Karlsruher Straße 18, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 220679), vertr. d.: 1. Nour Alhuda Hammijo, Helmstedter Straße 3, 39343 Beendorf, (Geschäftsführer), 2. Ibrahim Ajammia, Kanalstr. 8, 30926 Seelze, (Geschäftsführer), ist am 06…
902 IN 553/21 - 4 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hammijo Logistics GmbH, Karlsruher Straße 18, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 220679), vertr. d.: 1. Nour Alhuda Hammijo, Helmstedter Straße 3, 39343 Beendorf, (Geschäftsführer), 2. Ibrahim Ajammia, Kanalstr. 8, 30926 Seelze, (Geschäftsführer), ist am 06.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 06.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 553/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hammijo Logistics GmbH, Karlsruher Straße 18, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 220679), vertr. d.: 1. Nour Alhuda Hammijo, Teichstr. 3, 30989 Gehrden, (Geschäftsführer), 2. Ibrahim Ajammia, EG links, Friedrich-Ebert-Str. 32, 30459 Hannover, (Geschäftsf…
902 IN 553/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hammijo Logistics GmbH, Karlsruher Straße 18, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 220679), vertr. d.: 1. Nour Alhuda Hammijo, Teichstr. 3, 30989 Gehrden, (Geschäftsführer), 2. Ibrahim Ajammia, EG links, Friedrich-Ebert-Str. 32, 30459 Hannover, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Lars Rühmland festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.10.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 118.718,12 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 02.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 553/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hammijo Logistics GmbH, Karlsruher Straße 18, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 220679), vertr. d.: 1. Nour Alhuda Hammijo, Teichstr. 3, 30989 Gehrden, (Geschäftsführer), 2. Ibrahim Ajammia, Neustadtstr. 22, 39359 Calvörde, (Geschäftsführer), wurde besc…
902 IN 553/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hammijo Logistics GmbH, Karlsruher Straße 18, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 220679), vertr. d.: 1. Nour Alhuda Hammijo, Teichstr. 3, 30989 Gehrden, (Geschäftsführer), 2. Ibrahim Ajammia, Neustadtstr. 22, 39359 Calvörde, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 07.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 553/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hammijo Logistics GmbH, Karlsruher Straße 18, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 220679), vertr. d.: 1. Nour Alhuda Hammijo, Neustadtstraße 22, 39359 Calvörde, (Geschäftsführer), 2. Ibrahim Ajammia, Helmstedter Straße 3, 39343 Beendorf, (Geschäftsführer)…
902 IN 553/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hammijo Logistics GmbH, Karlsruher Straße 18, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 220679), vertr. d.: 1. Nour Alhuda Hammijo, Neustadtstraße 22, 39359 Calvörde, (Geschäftsführer), 2. Ibrahim Ajammia, Helmstedter Straße 3, 39343 Beendorf, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Lars Rühmland festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.01.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 72.143,85 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 6.416,33 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 78.560,18 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter macht Zuschläge geltend, die nicht vollumfänglich festsetzungsfähig sind:
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 42,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 12 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 20.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 553/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hammijo Logistics GmbH, Karlsruher Straße 18, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 220679), vertr. d.: 1. Nour Alhuda Hammijo, Neustadtstraße 22, 39359 Calvörde, (Geschäftsführer), 2. Ibrahim Ajammia, Helmstedter Straße 3, 39343 Beendorf, (Geschäftsführer)…
902 IN 553/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hammijo Logistics GmbH, Karlsruher Straße 18, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 220679), vertr. d.: 1. Nour Alhuda Hammijo, Neustadtstraße 22, 39359 Calvörde, (Geschäftsführer), 2. Ibrahim Ajammia, Helmstedter Straße 3, 39343 Beendorf, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Lars Rühmland, Bertastraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 4753390, Fax: 0511 4753399, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 50.155,79 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 142.151,64 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 25.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 553/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hammijo Logistics GmbH, Karlsruher Straße 18, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 220679), vertr. d.: 1. Nour Alhuda Hammijo, Neustadtstraße 22, 39359 Calvörde, (Geschäftsführer), 2. Ibrahim Ajammia, Helmstedter Straße 3, 39343 Beendorf, (Geschäftsführer)…
902 IN 553/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hammijo Logistics GmbH, Karlsruher Straße 18, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 220679), vertr. d.: 1. Nour Alhuda Hammijo, Neustadtstraße 22, 39359 Calvörde, (Geschäftsführer), 2. Ibrahim Ajammia, Helmstedter Straße 3, 39343 Beendorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.06.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 25.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 553/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hammijo Logistics GmbH, Karlsruher Straße 18, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 220679), vertr. d.: 1. Nour Alhuda Hammijo, Teichstr. 3, 30989 Gehrden, (Geschäftsführer), 2. Ibrahim Ajammia, EG links, Friedrich-Ebert-Str. 32, 30459 Hannover, (Geschäftsf…
902 IN 553/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hammijo Logistics GmbH, Karlsruher Straße 18, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 220679), vertr. d.: 1. Nour Alhuda Hammijo, Teichstr. 3, 30989 Gehrden, (Geschäftsführer), 2. Ibrahim Ajammia, EG links, Friedrich-Ebert-Str. 32, 30459 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.09.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 18.07.2024
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