Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Danis Schlossschänke GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Schlossstraße 16, 55469 Simmern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 24495
EUID
DET2101V.HRB24495
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 101/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Normen Zerfaß
Adresse
Lessingstr. 56, 55543 Bad Kreuznach
Telefon
0671/ 79606106
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
29.09.2025 , 18:48 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.11.2025
Berichtstermin
03.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Das Führen einer Pension und eines Restaurants mit Ausserhaus-Verkauf.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 29.09.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Danis Schlossschänke GmbH eröffnet worden. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Schuldner ist die Danis Schlossschänke GmbH, vertreten durch Daniela Ginzel. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Normen Zerfaß bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 12.11.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 03.12.2025 bestimmt worden. Bis zu diesem Termin kann die Tabelle auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Kreuznach eingesehen werden. Widersprüche gegen die Feststellung einer Forderung können im schriftlichen Verfahren eingelegt werden. Nach Ablauf der Frist gilt eine Forderung als festgestellt, falls sie nicht bestritten wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 3 IN 101/25 Am 29.09.2025 um 18:48 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Danis Schlossschänke GmbH, Schlossstraße 16, 55469 Simmern (Hunsrück) (AG Bad Kreuznach, HRB 24495), vertr. d.: Daniela Ginzel, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Normen Zerfaß, Le…
Geschäfts-Nr.: 3 IN 101/25 Am 29.09.2025 um 18:48 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Danis Schlossschänke GmbH, Schlossstraße 16, 55469 Simmern (Hunsrück) (AG Bad Kreuznach, HRB 24495), vertr. d.: Daniela Ginzel, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Normen Zerfaß, Lessingstr. 56, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/ 79606106, Fax: 0671/ 79606113, E-Mail: insolvenzbuero-zerfass@t-online.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 12.11.2025.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht wird bestimmt
auf den 03.12.2025.
Bis zu diesem Termin kann die Tabelle auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
-Insolvenzgericht- Bad Kreuznach von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Im angeordneten schriftlichen Verfahren können Widersprüche gegen die Feststellung einer Forderung schriftlich eingelegt werden. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Anträge über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten können im angeordneten schriftlichen Verfahren ebenfalls bis zum Ablauf der genannten Frist eingereicht werden.
Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 30.09.2025.
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